Weg zur Rente für Hausfrauen wird geebnet: Gesetzesentwurf liegt dem Parlament vor

Der dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegte Gesetzesentwurf mit 40 Artikeln sieht vor, dass häusliche Arbeit als Versicherungszeit angerechnet wird, die Beiträge vom Finanzministerium übernommen werden und Betreuungsunterstützungen eingeführt werden.

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Ein Gesetzesentwurf, der darauf abzielt, unbezahlte Pflege- und Hausarbeit innerhalb des Sozialversicherungssystems anzuerkennen, wurde dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegt. Der Entwurf zielt darauf ab, den Zugang von Hausfrauen zur Rente und Krankenversicherung zu erweitern, pflegenden Angehörigen den Zugang zu Unterstützungsdiensten zu ermöglichen und die Arbeitsplatzsicherheit für in der Hauswirtschaft Beschäftigte zu stärken.

Nach Angaben des SGK-Chefexperten İsa Karakaş besteht der Entwurf aus 40 Artikeln. Die Regelung sieht vor, dass zu Hause geleistete Pflege-, Reinigungs- und ähnliche unbezahlte Arbeit als Versicherungszeit angerechnet wird; zudem sollen die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge von Hausfrauen durch das Finanzministerium übernommen werden. Auch die Möglichkeit, durch freiwillige Zusatzbeiträge die Rentenhöhe zu steigern, gehört zu den Punkten des Entwurfs.

In der Begründung des Entwurfs wird betont, dass häusliche Arbeit nicht nur ein Teil des Familienlebens, sondern auch ein unsichtbarer Bestandteil der Wirtschaft ist. Laut der Zeitverwendungsstudie 2025 des türkischen Statistikinstituts (TÜİK) wenden Frauen täglich durchschnittlich 4 Stunden und 3 Minuten für Hausarbeit und Pflege auf, während dieser Wert bei Männern bei 58 Minuten liegt.

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE DES ENTWURFS

Der Regelung zufolge können Jahre, die in der Vergangenheit ohne Versicherung zu Hause verbracht wurden, durch Nachzahlung von Beiträgen für die Rente angerechnet werden. Auch die beitragsfreie Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenversicherung für Hausarbeiter und ihre Familien ist Teil des Entwurfs.

Für pflegende Personen sind psychologische Unterstützung, Pflegeausbildung und Rechtsberatung vorgesehen; zudem soll der Staat „Entlastungspflege“-Dienste anbieten. Ein weiterer bemerkenswerter Punkt ist das Recht auf mindestens 30 Tage befristete Pflege oder Urlaub pro Jahr für Personen, die kontinuierlich Pflege leisten.

Der Entwurf enthält auch Bestimmungen für Personen, die gegen Entgelt in der Hauswirtschaft arbeiten. Zu den Regelungspunkten gehören die Pflicht zu einem schriftlichen Vertrag bei Hausarbeit, die länger als 30 Tage dauert, Schutz vor Mobbing, Gewalt und Belästigung, Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Ansprüche auf Abfindungen und Urlaubsrechte.

Die Verpflichtung der Kommunen zur Eröffnung von Kindertagesstätten, Altenpflegeheimen und Entlastungseinrichtungen bildet die soziale Säule des Entwurfs. Zudem wird angestrebt, bei der häuslichen Pflegehilfe nicht nur das Haushaltseinkommen, sondern auch die Schwere der Pflegebelastung zu berücksichtigen; die Versicherungsbeiträge der pflegenden Person sollen vom Finanzministerium getragen werden.

Ob der Entwurf Gesetz wird, entscheidet sich nach dem Prozess in den Ausschüssen des Parlaments und im Plenum. Sollte die Regelung angenommen werden, würde dies eine umfassende Änderung bedeuten, die die Anerkennung häuslicher Arbeit im Sozialversicherungssystem erweitert.