Wer 18 Jahre alt ist, kann ohne Arbeit in Rente gehen! Die Bedingungen stehen fest

Durch eine neue Regelung in der Türkei können Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht pflichtversichert in der Sozialversicherung (SGK) sind, einen Rentenanspruch erwerben, indem sie Beiträge zahlen, ohne zu arbeiten. Die Betroffenen können die Höhe ihrer Rentenbeiträge selbst festlegen und erhalten über das Versicherungssystem zudem Zugang zu Gesundheitsleistungen.

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Mit einer neuen Regelung in der Türkei können Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Rentenanspruch erwerben, indem sie Beiträge zahlen, ohne zu arbeiten. Voraussetzung ist zudem, dass die Person keinerlei Pflichtversicherung bei der SGK hat. Wer diese Bedingungen erfüllt, kann durch die Zahlung eigener Beiträge einen Rentenanspruch erwerben.

Über das E-Devlet-Portal kann durch Auswahl der Option „4B Freiwillige Versicherung“ eine Versicherungsanmeldung vorgenommen werden. Die Person kann sich versichern lassen, indem sie Zahlungen gemäß dem selbst festgelegten Beitragsbetrag leistet. Hier sind die Details zum Rentenanspruch und zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ohne Arbeit über die SGK.

RECHT AUF RENTE OHNE ARBEIT

Um ohne Arbeit in Rente gehen zu können, reicht es aus, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben und in der Türkei ansässig zu sein. Zudem darf die Person keinerlei Pflichtversicherung bei der SGK haben.

Wer diese Bedingungen erfüllt, kann durch die Zahlung eigener Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Darüber hinaus können bereits diejenigen, die nur einen Monatsbeitrag zahlen, für sich selbst, ihre Ehepartner und ihre Kinder sämtliche Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Auf diese Weise erhalten nicht erwerbstätige Personen sowohl eine soziale Absicherung als auch die Möglichkeit, einen Rentenanspruch zu erwerben.


In diesem System erhalten diejenigen, die Beiträge zahlen, eine Rente, die sich nach der Höhe der eingezahlten Beträge richtet. Die täglichen und monatlichen Beitragssätze lauten wie folgt:


Niedrigster Beitragssatz: Täglich 277 TL, monatlich 8.321 TL.


Höchster Beitragssatz: Täglich 2.080 TL, monatlich 62.413 TL.

DURCH 25-JÄHRIGE BEITRAGSZAHLUNG ZUM RENTENANSPRUCH


Wie aus einem Bericht von TGRT hervorgeht, erklärte der SGK-Chefexperte İsa Karakaş, dass diejenigen, die diese Beiträge leisten, nach 25 Jahren Beitragszahlung einen Rentenanspruch erwerben werden.

Diejenigen, die davon träumen, ohne Arbeit in Rente zu gehen, sind mit der Regelung zufrieden. Wer jedoch jahrelang gearbeitet hat, um in Rente zu gehen, hält dieses System für ungerecht.

Während die Diskussionen darüber, ob eine Rente ohne Arbeit gerecht ist, andauern, bleibt auch die Frage nach der praktischen Umsetzung des Systems offen.