Werberat verhängt in 7 Monaten Geldstrafen
Das Handelsministerium gab bekannt, dass der Werberat in 927 geprüften Fällen wegen irreführender Werbung oder unlauterer Geschäftspraktiken Stopp-Anordnungen sowie Geldstrafen in Höhe von insgesamt 148 Millionen 783 Tausend 980 Lira verhängt hat.
İHA
In einer schriftlichen Erklärung des Handelsministeriums wurde mitgeteilt, dass der innerhalb des Ministeriums tätige Werberat in den ersten sieben Monaten dieses Jahres insgesamt 1.064 Akten geprüft und bewertet hat.
In der Erklärung wurde berichtet, dass bei der 347. Sitzung des Rates am 9. Juli von 133 geprüften Fällen 116 als gesetzeswidrig eingestuft wurden. Gegen diese rechtswidrigen Werbemaßnahmen und Geschäftspraktiken wurden Stopp-Anordnungen sowie Geldstrafen in Höhe von insgesamt 21 Millionen 350 Tausend 201 Lira verhängt.
Zudem wurde vom Rat für einen Fall eine Sperrung des Zugangs angeordnet.
GELDSTRAFE VON FAST 22 MILLIONEN LIRA
In der Mitteilung des Ministeriums wurde erklärt, dass die Werbe- und Fernabsatzpraktiken von Einzelhandelsunternehmen, die als „Discount-Märkte“ bekannt sind, im Hinblick auf unlautere Geschäftspraktiken untersucht wurden. In der Erklärung heißt es, dass die Untersuchungen ergaben, dass auf den betreffenden Websites zwar eine Mitgliedschaft erforderlich sei, um Produkte anzusehen und in den Warenkorb zu legen, die Überprüfung der Warenbestände jedoch erst beim Kaufvorgang erfolge: „Es wurde festgestellt, dass Bestellungen nicht abgeschlossen werden konnten, da selbst bei bestehender Mitgliedschaft angegeben wurde, dass das Produkt in der nächstgelegenen Filiale nicht vorrätig sei. Die Untersuchungen ergaben, dass auf den Websites die Information fehlte, dass eine Mitgliedschaft für das Ansehen und den Kauf von Produkten erforderlich ist und dass sich die Bestandsinformationen je nach Lieferadresse ändern können. Da zudem keine Angaben zur Gültigkeitsdauer des Produktpreises oder zu Bestandsbegrenzungen gemacht wurden, wurde entschieden, dass die Verbraucher in die Irre geführt wurden, und es wurden verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt. Der Werberat hat zur Vermeidung von Verbraucherschäden und zur Verbesserung der Einhaltung der Werbevorschriften in Zusammenarbeit mit der Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei (TOBB) sowie dem türkischen Handwerks- und Gewerbeverband (TESK) alle Werbetreibenden im E-Commerce-Sektor informiert.“
GEGEN IRREFÜHRENDE FÄLSCHUNGSBEWERTUNGEN VORGEGANGEN
Darüber hinaus wurde festgehalten, dass der Rat Mängel bei der Regulierung von Verbraucherbewertungen, die Kaufentscheidungen im E-Commerce beeinflussen, identifiziert und verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen Websites verhängt hat, um gefälschte und irreführende Bewertungen zu verhindern. In der Erklärung heißt es dazu:
„Diese Entscheidungen zielen darauf ab, die Verbrauchererfahrungen insbesondere in Dienstleistungssektoren wie Tourismus sowie Gastronomie zu schützen. Der Werberat hat verwaltungsrechtliche Sanktionen gegen Websites verhängt, die Verbraucher nicht ausreichend über die Reihenfolge und Bedingungen der Bewertungen informieren und die entgegen der Regel, dass nur Käufer von Waren oder Dienstleistungen Bewertungen abgeben dürfen, andere Verbraucherbewertungen zulassen. Zum Schutz unserer Verbraucher setzt der innerhalb des Handelsministeriums tätige Werberat seine Untersuchungen und Kontrollen fort, um zu verhindern, dass Kaufentscheidungen unserer Verbraucher durch Bewertungen manipuliert werden, die nicht auf echten Erfahrungen basieren.“