Werden KFC- und Pizza-Hut-Mitarbeiter ihre Gehälter erhalten? Unternehmen gibt Stellungnahme ab

Nach der Schließung der KFC- und Pizza-Hut-Filialen waren fast 6.000 Mitarbeiter arbeitslos geworden und hatten ausstehende Gehaltszahlungen mit Protesten beklagt. Das Unternehmen hat nun eine Erklärung zu den Gehalts- und Abfindungszahlungen abgegeben.

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Die İş Gıda A.Ş., die als Betreiberin der Marken KFC und Pizza Hut fungierte, hatte den Betrieb aller Restaurants eingestellt, nachdem der Markeninhaber Yum! Brands den Vertrag einseitig gekündigt hatte.

Die Mitarbeiter in 537 Restaurants waren am 8. Januar arbeitslos geworden. Fast 6.000 Beschäftigte hatten daraufhin gegen ausstehende Gehälter und Abfindungen protestiert.

İş Gıda hat nun eine Stellungnahme zu dem Thema veröffentlicht. Das Unternehmen erklärte: „Unsere Mitarbeiter haben keine ausstehenden Gehaltsforderungen für den Zeitraum vor 2025. Die Gehälter für den Monat Januar konnten nach der Kündigung nicht zum üblichen Zahlungstermin ausgezahlt werden. Rechtlich gesehen können Mitarbeiter während des Konkordatsverfahrens ihre ausstehenden Gehälter über die Arbeitsagentur İŞKUR beziehen, sobald das Konkordat endgültig bewilligt wurde. Da dieses Verfahren jedoch lange dauern kann, betrachtet unser Unternehmen die am 5. Februar fälligen und nicht ausgezahlten Januargehälter als vorrangig. Wir planen, diese bis Ende Februar mit den Einnahmen zu begleichen, die nach der Übergabe der Restaurants im Laufe des Februars erzielt werden. Im Rahmen der Kündigungsverfahren bleiben die gesetzlichen Ansprüche unserer Mitarbeiter auf Abfindungen, Kündigungsentschädigungen und Urlaubsabgeltungen bestehen.“