Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen bekannte Batteriemarke
Die türkische Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) hat ihre Untersuchung gegen Duracell Satış ve Dağıtım Limited abgeschlossen. Es wurde entschieden, dass das Unternehmen gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat.
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Die Wettbewerbsbehörde hat ihre Untersuchung gegen Duracell Satış ve Dağıtım Limited abgeschlossen. Die Erklärung der Behörde zu Duracell lautet wie folgt:
"Die Untersuchung, die eingeleitet wurde, um festzustellen, ob die Duracell Satış ve Dağıtım Limited Şirketi, die als Batterielieferant im Bereich der schnelldrehenden Konsumgüter tätig ist, gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat, indem sie die Wiederverkaufspreise ihrer Abnehmer festlegte und die Gebiete sowie Kunden einschränkte, an die ihre Abnehmer verkaufen durften, wurde abgeschlossen.
Mit Beschluss der Wettbewerbsbehörde vom 07.09.2023 mit der Nummer 23-41/786-M wurde entschieden, die gegen die Duracell Satış ve Dağıtım Limited Şirketi eingeleitete Untersuchung hinsichtlich der Praktiken zur Festlegung der Wiederverkaufspreise durch ein Vergleichsverfahren sowie hinsichtlich der Vorwürfe bezüglich Gebiets- und Online-Verkaufsbeschränkungen und Wettbewerbsverbotsverpflichtungen durch ein Verpflichtungsverfahren zu beenden.
Im Rahmen der mit dem Beschluss vom 07.09.2023 und der Nummer 23-41/786-M eingeleiteten Untersuchung ging der von der Duracell Satış ve Dağıtım Ltd. Şti. übermittelte endgültige Vergleichstext gemäß dem Zwischenbeschluss der Wettbewerbsbehörde vom 18.01.2024 mit der Nummer 24-05/64-MUA fristgerecht am 01.02.2024 unter der Nummer 48102 bei der Behörde ein. Im Vergleichstext wurden das Vorliegen und der Umfang des Verstoßes sowie die im Zwischenbeschluss vorgesehene maximale Geldbußenquote und der Betrag vom Unternehmen ausdrücklich anerkannt;
1. Es wurde festgestellt, dass die Duracell Satış ve Dağıtım Ltd. Şti. durch die Festlegung der Wiederverkaufspreise ihrer Abnehmer gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat,
2. Aus diesem Grund wurde gegen das Unternehmen gemäß Artikel 16 Absatz 3 desselben Gesetzes sowie gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe (b), Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe (b) der Verordnung über Geldbußen bei wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, abgestimmten Verhaltensweisen und Entscheidungen sowie bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eine Geldbuße in Höhe von 11.411.571,53 TL verhängt, was einem bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Jahres 2022 entspricht,
3. Gemäß Artikel 43 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 4054 und Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung über das bei Untersuchungen zu wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, abgestimmten Verhaltensweisen und Entscheidungen sowie bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anwendbare Vergleichsverfahren wurde eine Ermäßigung der Geldbuße um 25 % gewährt,
4. In diesem Rahmen wurde gegen das Unternehmen infolge des Vergleichsverfahrens eine Geldbuße in Höhe von 8.558.678,65 TL verhängt, was einem bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Jahres 2022 entspricht,
5. Somit wurde einstimmig beschlossen, die gemäß dem Beschluss der Wettbewerbsbehörde vom 07.09.2023 mit der Nummer 23-41/786-M geführte Untersuchung hinsichtlich der Praktiken der Duracell Satış ve Dağıtım Ltd. Şti. zur Festlegung der Wiederverkaufspreise durch das Vergleichsverfahren zu beenden; der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten in Ankara steht innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der begründeten Entscheidung offen.
Beschluss vom 04.04.2024 mit der Nummer 24-16/359-139
Im Rahmen der gemäß dem Beschluss der Wettbewerbsbehörde vom 07.09.2023 mit der Nummer 23-41/786-M geführten Untersuchung wurde:
- Der von der Duracell Satış ve Dağıtım Ltd. Şti. vorgelegte und am 19.03.2024 unter der Nummer 50027 bei der Behörde eingegangene endgültige Verpflichtungstext angenommen und für das betreffende Unternehmen für bindend erklärt, da er geeignet ist, die im Rahmen der Akte festgestellten wettbewerbsrechtlichen Probleme zu beheben,
- In diesem Zusammenhang wurde einstimmig beschlossen, die gemäß dem Beschluss der Wettbewerbsbehörde vom 07.09.2023 mit der Nummer 23-41/786-M geführte Untersuchung hinsichtlich der Vorwürfe bezüglich Gebiets- und Online-Verkaufsbeschränkungen sowie Wettbewerbsverbotsverpflichtungen zu beenden; der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten in Ankara steht innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der begründeten Entscheidung offen."
WAS IST ARTIKEL 4 DES GESETZES ÜBER DEN SCHUTZ DES WETTBEWERBS?
Es handelt sich um Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Zweck haben oder haben können, den Wettbewerb auf einem bestimmten Waren- oder Dienstleistungsmarkt direkt oder indirekt zu verhindern, zu verfälschen oder einzuschränken.