Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafen gegen Lebensmittelunternehmen
Die türkische Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurulu) hat gegen mehrere Lebensmittelunternehmen, darunter Nestle Türkiye, Eti Gıda und Horizon Hızlı Tüketim, Geldstrafen in Höhe von insgesamt 355 Millionen Lira verhängt. Gegen Danone Tikveşli Gıda, gegen das ebenfalls ermittelt wurde, wurde keine Geldstrafe verhängt.
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Die Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurulu) hat ihre Untersuchungen gegen einige Lebensmittelunternehmen abgeschlossen.
Den Bekanntmachungen auf der Website der Wettbewerbsbehörde zufolge wurde die Untersuchung gegen die Aksaray Unlu Mamulleri Gıda Sanayi ve Ticaret Limited Şirketi abgeschlossen, bei der geprüft wurde, ob das Unternehmen durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen für seine Abnehmer gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs verstoßen hat.
Die Behörde entschied, dass das Unternehmen durch die Festlegung der Wiederverkaufspreise seiner Abnehmer gegen das Gesetz verstoßen hat. Nach Annahme des vom Unternehmen eingereichten Vergleichsantrags wurde gegen das Unternehmen eine um 25 Prozent reduzierte Geldstrafe in Höhe von 2 Millionen 219 Tausend 764 Lira verhängt.
UNTERSUCHUNG ZU DANONE TİKVEŞLİ UND NESTLE TÜRKİYE ABGESCHLOSSEN
Auch die Untersuchung gegen Danone Tikveşli Gıda ve İçecek San. ve Tic. AŞ sowie Nestle Türkiye Gıda Sanayi AŞ, bei der geprüft wurde, ob durch den Austausch wettbewerbssensibler Informationen gegen das Gesetz verstoßen wurde, ist abgeschlossen.
Als Ergebnis der Untersuchung wurde entschieden, dass gegen Danone Tikveşli Gıda keine Geldstrafe verhängt wird.
Gegen Nestle Türkiye Gıda Sanayi AŞ wurde hingegen wegen Verstoßes gegen die entsprechende Bestimmung des Gesetzes eine Geldstrafe in Höhe von 260 Millionen 183 Tausend 629 Lira verhängt.
Im selben Verfahren wurden gegen Eti Gıda San. ve Tic. AŞ, die einen Vergleichsantrag gestellt hatte, 36 Millionen 96 Tausend 652 Lira und gegen Horizon Hızlı Tüketim Ürünleri Üretim Pazarlama Satış ve Ticaret AŞ 55 Millionen 140 Tausend 344 Lira an Geldstrafen verhängt.
Andererseits wurde auch die Untersuchung gegen Binboğa Üretim Pazarlama Sanayi ve Ticaret AŞ abgeschlossen, bei der geprüft wurde, ob das Unternehmen durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen für seine Abnehmer gegen das Gesetz verstoßen hat. Gegen das Unternehmen wurde wegen Verstoßes gegen das Gesetz durch die Festlegung von Wiederverkaufspreisen eine Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen 938 Tausend 700 Lira verhängt.