Wettbewerbsbehörde verhängt Beschränkungen für Coca-Cola!
Der für Konkurrenzprodukte reservierte Platz in den Kühlschränken von Coca-Cola an Verkaufsstellen wurde auf 35 Prozent erhöht. Die neue Regelung ermöglicht es Einzelhändlern, ihre Produktauswahl freier zu gestalten.
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Eine neue Entscheidung der türkischen Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) hat zu bedeutenden Änderungen bei der Nutzung der von Coca-Cola bereitgestellten Kühlschränke geführt. Während bisher 25 Prozent des Platzes in diesen Kühlschränken für Konkurrenzprodukte reserviert waren, müssen nun 35 Prozent des Gesamtvolumens für konkurrierende Getränkemarken freigehalten werden.
Mit der neuen Regelung können Einzelhändler in Verkaufsstellen wie Lebensmittelläden, Supermärkten, Kiosken und Restaurants diesen Bereich in den Kühlschränken nach eigenem Ermessen mit Marken ihrer Wahl bestücken. Coca-Cola darf künftig nicht mehr in diesen für Wettbewerber reservierten Bereich eingreifen oder dort eigene Produkte platzieren. Auf diese Weise werden Verkaufsstellen nicht mehr von den Produkten eines einzigen Lieferanten abhängig sein, und verschiedene Marken können den Verbraucher leichter erreichen.
Gleichzeitig dürfen bei der Bereitstellung von Kühlschränken an Verkaufsstellen Leistungen wie Werbeschilder, Markisen oder Regalunterstützungen nicht mehr an die Bedingung eines Produktkaufs geknüpft werden. Es darf keine Verpflichtung zur Erfüllung einer bestimmten Produktquote eingeführt werden, um von Unterstützungen oder Rabatten für Einzelhändler zu profitieren. Die Einzelhändler erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Produktvielfalt entsprechend der Kundennachfrage zu erhöhen und ihre Einnahmen zu steigern.
Der für Konkurrenzprodukte reservierte 35-Prozent-Anteil in den Kühlschränken wird durch vertikale Trennwände und spezielle Etiketten klar gekennzeichnet. Sollten in diesem Bereich keine Produkte anderer Marken vorhanden sein, darf die Fläche leer bleiben; Coca-Cola ist es untersagt, diese Lücke erneut mit eigenen Produkten zu füllen.
Konkurrierende Unternehmen können ihre Preisschilder in den ihnen zugewiesenen Bereichen frei anbringen; es dürfen keine Abdeckungen oder Zubehörteile verwendet werden, die die Sichtbarkeit der Produkte behindern. Damit wird der Weg für einen transparenten Wettbewerb mehrerer Marken in derselben Umgebung geebnet.
Sollte festgestellt werden, dass diese Regeln in einem Kühlschrank einer Verkaufsstelle nicht eingehalten werden, erfolgt zunächst eine Verwarnung. Bei anhaltenden Verstößen wird die Produktbelieferung von Coca-Cola an diesen Standort schrittweise reduziert. Zudem sieht der Beschluss vor, dass Rabatte für Händler künftig nur noch nach objektiven Kriterien festgelegt werden dürfen und die kostenlose Abgabe von Wasser- und Sodaprodukten beendet wird.
Mit all diesen Maßnahmen soll die Sichtbarkeit lokaler und nationaler Hersteller an den Verkaufsstellen erhöht und die Marktvielfalt gestärkt werden.