Wichtiger Schritt eines weltbekannten Unternehmens: Einigung bei Rentenabfindungen für Mitarbeiter erzielt

Das führende US-Telekommunikationsunternehmen AT&T hat sich in einem Rechtsstreit über Rentenzahlungen, der rund 300.000 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter betrifft, auf einen Vergleich in Höhe von 184,1 Millionen US-Dollar geeinigt.

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Das in den USA ansässige große Telekommunikationsunternehmen AT&T stand jahrelang wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit unzureichenden Zahlungen an seine Mitarbeiter und Rentner in der Kritik. Es wurde bekannt gegeben, dass das Unternehmen in diesem bedeutenden Rechtsstreit, der etwa 300.000 Personen umfasst, eine Einigung durch eine Gesamtzahlung von 184,1 Millionen US-Dollar erzielt hat.

Dem beim Bundesgericht in San Francisco eingereichten Vergleichsentwurf zufolge bestand der Hauptbeschwerdepunkt im Rahmen der Klage darin, dass die Rentenzahlungen an verheiratete Mitarbeiter rechtlich nicht gleichwertig mit den Zahlungen an alleinstehende Mitarbeiter waren. Die Kläger machten geltend, dass AT&T die Rentenzahlungen auf der Grundlage veralteter Sterbetafeln berechnet habe, was zu finanziellen Einbußen für verheiratete Mitarbeiter geführt habe.

Demnach wird AT&T in der Sammelklage, in der dem Unternehmen ein Verstoß gegen das Bundesgesetz über die Altersvorsorge (ERISA) vorgeworfen wurde, eine beträchtliche Summe zahlen. Damit die Einigung rechtskräftig wird, ist die offizielle Genehmigung durch den zuständigen Richter erforderlich.

Der größte Teil der Summe ist als zusätzlicher Rentenanspruch für die Mitarbeiter vorgesehen. Insgesamt werden 149,1 Millionen US-Dollar an aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ausgezahlt; davon entfallen 113,5 Millionen US-Dollar auf bereits im Ruhestand befindliche Personen und 35,6 Millionen US-Dollar auf aktive Mitarbeiter. Zudem haben die an dem Fall beteiligten Anwälte das Recht, bis zu 35 Millionen US-Dollar für Rechtskosten und Anwaltsgebühren zu fordern.

AT&T hat während des gesamten Verfahrens die Vorwürfe, rechtswidrig gehandelt zu haben, entschieden zurückgewiesen. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Die Entscheidung für den Vergleich wurde getroffen, um die Zeit- und Kostenbelastung eines langwierigen Rechtsstreits zu vermeiden. Unser Engagement für die vollständige Einhaltung der Gesetze bei der Verwaltung unserer Rentenpläne bleibt bestehen.“