Zahlungen vorgezogen: Überweisung auf Konten am 28. März

Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld werden vor dem Ramadan-Fest am 28. März auf die Konten überwiesen.

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Aufgrund des Ramadan-Festes wurden die Auszahlungen für Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld vorgezogen.

Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab bekannt, dass die Zahlungen am 28. März erfolgen werden.

Am selben Datum werden auch das Teilzeitbeschäftigungsgeld sowie Zahlungen aus dem Lohnsicherungsfonds auf die Konten überwiesen.

Bürger, die Anspruch auf Zahlungen haben, können diese über ihre Bankkonten erhalten, sofern ihre Kontodaten hinterlegt sind; andernfalls erfolgt die Auszahlung über die PTT.