Zahlungserleichterungen für SGK-Beitragszahler
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat eine Reihe neuer flexibler Regelungen zur Umstrukturierung von SGK-Beitragsrückständen angekündigt. Vorgesehen sind Ratenzahlungen von bis zu 72 Monaten, höhere Limits für Stundungen sowie eine deutliche Senkung der Stundungszinsen.
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Die Zahlungsbedingungen für Beitragsrückstände bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) werden erheblich verbessert. Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Vedat Işıkhan, gab über soziale Medien bekannt, dass die Frist für die Stundung und Ratenzahlung von Beitragsrückständen auf bis zu 72 Monate verlängert wurde.
Mit der vom Ministerium getroffenen Regelung wurde das Höchstlimit für Beitragsrückstände, die ohne Sicherheiten gestundet werden können, auf 10 Millionen TL angehoben. Für diejenigen, die ihre Schulden umstrukturieren möchten, wurde der 31. August als Antragsfrist festgelegt.
Im Rahmen der neuen Regelung wird zudem der bei der Umstrukturierung von Beitragsrückständen angewandte Stundungszins von 39 Prozent auf 29 Prozent gesenkt. Damit werden sowohl Personen, die bereits über umstrukturierte Schulden verfügen, als auch Neuantragstellern langfristigere und zinsgünstigere Zahlungsoptionen angeboten.
Den Informationen aus der Erklärung zufolge werden auch bereits gestundete Schulden unter diese neuen Bedingungen fallen, sodass Schuldner von der 72-monatigen Laufzeit und dem Zinssatz von 29 Prozent profitieren können. Das Ministerium betonte, dass die Maßnahme darauf abziele, die Last für verschuldete Bürger und Unternehmen zu verringern.