Zentralbank der Türkei entzieht zwei E-Geld-Instituten die Betriebserlaubnis
Die Entscheidungen der türkischen Zentralbank (TCMB) zum Entzug der Betriebserlaubnis von Payco und Junomoney als E-Geld-Institute wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Entscheidungen der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) über den Entzug der Betriebserlaubnis für Payco Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. und Junomoney Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Den Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 26. August 2026 mit der Nummer 33352 zufolge wurden die zuvor erteilten Genehmigungen für beide Unternehmen, als E-Geld-Institut tätig zu sein, aufgehoben.
Payco hatte die Betriebserlaubnis als E-Geld-Institut mit dem TCMB-Beschluss vom 28. Juli 2022 mit der Nummer 11287/20886 erhalten. Die Zentralbank beschloss mit ihrem Beschluss vom 21. August 2026 mit der Nummer 12076/21675, diese Genehmigung zu widerrufen.
Für Junomoney wurde ein ähnliches Verfahren angewandt. Die dem Unternehmen mit dem Beschluss vom 20. Mai 2025 mit der Nummer 11844/21443 erteilte Betriebserlaubnis wurde durch den TCMB-Beschluss vom 21. August 2026 mit der Nummer 12077/21676 annulliert.
In den Bekanntmachungen wurde darauf hingewiesen, dass die Widerrufsentscheidungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben (ç) und (e) sowie Artikel 19 des Gesetzes Nr. 6493 über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute getroffen wurden.