Zentralbank entzieht drei E-Geld-Unternehmen die Lizenz
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden die Betriebsgenehmigungen von TTM Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş., Klon Ödeme Kuruluşu A.Ş. und Fzypay Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. beendet.
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Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat im Einklang mit einer Reihe von Beschlüssen vom 18. Februar 2026 die Betriebserlaubnisse von drei verschiedenen Zahlungs- und E-Geld-Instituten widerrufen.
Dem Beschluss zufolge wurden die Betriebsgenehmigungen von TTM Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş., Klon Ödeme Kuruluşu A.Ş. und Fzypay Elektronik Para ve Ödeme Hizmetleri A.Ş. offiziell annulliert. Damit dürfen diese Unternehmen im Bereich E-Geld- und Zahlungsdienste in der Türkei nicht mehr tätig sein.
Solche Entscheidungen der TCMB werden von Zeit zu Zeit getroffen, um die finanzielle Sicherheit und Ordnung im Sektor zu gewährleisten. Die Entwicklung hat erneut gezeigt, dass auch andere im E-Geld-Sektor tätige Unternehmen gegenüber den Sanktionen der Regulierungsbehörde wachsam sein müssen.
HIER SIND DIE ENTSCHEIDUNGEN