Zentralbank erhöht Mindestreservesätze

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat die Mindestreservesätze für aus dem Ausland aufgenommene Verbindlichkeiten in türkischen Lira angehoben, um die makrofinanzielle Stabilität und den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu stärken. Bei Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat wurde der Satz auf 20 Prozent erhöht; die Regelung trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat die Mindestreservesätze für Transaktionen in türkischen Lira mit ausländischem Ursprung angehoben. Mit der getroffenen Regelung wurden die für kurzfristige Verbindlichkeiten geltenden Sätze schrittweise erhöht.

BEKANNTMACHUNG ZUM MAKROPRUDENZIELLEN RAHMEN VERÖFFENTLICHT

Die TCMB hat die Pressemitteilung zum makroprudenziellen Rahmen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In der Erklärung wurde mitgeteilt, dass die Mindestreservesätze für aus dem Ausland aufgenommene Verbindlichkeiten in türkischen Lira mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr geändert wurden, um die makrofinanzielle Stabilität und den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu stärken.

In diesem Rahmen wurden die Sätze für durch Repo-Geschäfte in türkischen Lira im Ausland beschaffte Mittel sowie für aus dem Ausland aufgenommene Kredite um 2 Prozentpunkte angehoben. Gemäß der neuen Regelung gilt bei einer Laufzeit von bis zu einem Monat ein Satz von 20 Prozent, bei einer Laufzeit von bis zu drei Monaten 16 Prozent und bei einer Laufzeit von bis zu einem Jahr 14 Prozent.

AUSLÄNDISCHE EINLAGEN UND VERBINDLICHKEITEN

Die TCMB gab zudem bekannt, dass der Mindestreservesatz für Einlagen/Partizipationsfonds ausländischer Banken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie für Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Zentralen auf 14 Prozent festgelegt wurde.

„KOMMUNIQUÉ ÜBER MINDESTRESERVEN“ IN KRAFT GETRETEN

Das von der Zentralbank erstellte „Kommuniqué zur Änderung des Kommuniqués über Mindestreserven (Nr. 2013/15)“ wurde am 24. Januar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Dem Kommuniqué zufolge wurde der Mindestreservesatz für kurs-/preisgeschützte Konten mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten auf 40 Prozent erhöht. Für kurs-/preisgeschützte Konten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie von einem Jahr und länger wurde der Satz auf 22 Prozent festgelegt.

Für Konten mit variabler Verzinsung, die an den Verbraucherpreisindex (VPI), den Erzeugerpreisindex (EPI) oder den Referenzzinssatz für türkische Lira (TLREF) gebunden sind, wurde der Mindestreservesatz auf 10 Prozent festgesetzt.

NEUE SÄTZE FÜR SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Im Kommuniqué wurden auch die Sätze für sonstige Verbindlichkeiten der Banken neu geregelt. Demnach beträgt der Satz für sonstige Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr, einschließlich Einlagen/Partizipationsfonds ausländischer Banken, 8 Prozent.

Für Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gilt ein Satz von 5,5 Prozent, für Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren 3 Prozent. Für von Entwicklungs- und Investitionsbanken emittierte Wertpapiere mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde der Mindestreservesatz auf 0 Prozent festgelegt.

Im Rahmen der Regelung wurden die Mindestreservesätze für Mittel, die Banken aus Repo-Geschäften im Ausland beziehen, sowie für aus dem Ausland aufgenommene Kredite bei einer Laufzeit von bis zu einem Monat mit 20 Prozent und bei einer Laufzeit von bis zu drei Monaten mit 14 Prozent erfasst.

Für Sichtguthaben/Partizipationsfonds ausländischer Banken, die der Muttergesellschaft gehören, wurde der Mindestreservesatz auf 0 Prozent festgelegt.

Es wurde mitgeteilt, dass das Kommuniqué mit dem Datum seiner Veröffentlichung in Kraft tritt und die Bestimmungen vom Präsidenten der TCMB ausgeführt werden.