Zentralbank erteilt neuem E-Geld-Institut Betriebserlaubnis

Die Zentralbank der Republik Türkei hat der Sağlam Ödeme ve Elektronik Para Hizmetleri A.Ş. die Genehmigung erteilt, als E-Geld-Institut tätig zu werden. Mit dieser Entscheidung kann das Unternehmen nun neben Zahlungsdiensten auch E-Geld ausgeben.

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Eine Entscheidung der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht. Mit diesem Beschluss wurde der Sağlam Ödeme ve Elektronik Para Hizmetleri Anonim Şirketi offiziell die Erlaubnis erteilt, als E-Geld-Institut tätig zu werden.

In der im Amtsblatt veröffentlichten Erklärung wurde bekannt gegeben, dass das Unternehmen infolge einer Bewertung im Rahmen des Gesetzes über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute vom 20. Juni 2013 mit der Nummer 6493 dazu autorisiert wurde, die genannten Zahlungsdienste sowie E-Geld-Emissionsdienste anzubieten.

In der Entscheidung heißt es:

"Infolge der Bewertung gemäß den Artikeln 14, 15, 18 und 19 des Gesetzes über Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, Zahlungsdienste und E-Geld-Institute (Gesetz) vom 20.06.2013 mit der Nummer 6493 wurde beschlossen, der Sağlam Ödeme ve Elektronik Para Hizmetleri A.Ş. die Betriebserlaubnis als E-Geld-Institut zu erteilen, um die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben (a), (b), (c), (ç), (e), (f) und (g) des Gesetzes genannten Zahlungsdienste sowie den in Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes genannten E-Geld-Emissionsdienst anzubieten."

Nach dieser Entscheidung kann das betreffende Unternehmen nun sowohl im Bereich der Zahlungsdienste als auch bei der Ausgabe von E-Geld tätig werden.