Zentralbank kündigt zusätzliche Schritte zur Stützung der Lira an

Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat Änderungen an der Mindestreservepflicht vorgenommen, um den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu unterstützen.

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Laut der Mitteilung der TCMB zum makroprudenziellen Rahmen hat die Zentralbank Änderungen an der Mindestreservepflicht vorgenommen, um den geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu unterstützen.

Demnach wurde das monatliche Wachstumsziel für Banken, deren Anteil an TL-Einlagen natürlicher Personen zwischen 45 und 50 Prozent liegt, auf 0,8 Prozentpunkte angehoben.

Für Banken, deren Anteil an TL-Einlagen natürlicher Personen 60 Prozent übersteigt, wurde das monatliche Wachstumsziel aufgehoben und stattdessen die Bedingung eingeführt, diesen Anteil von über 60 Prozent beizubehalten.

Bei der Berechnung des Gesamtziels für den Übergang von währungsgeschützten Einlagen (KKM) in TL sowie deren Verlängerung wurden nun auch KKM-Einlagen juristischer Personen einbezogen.

Die Obergrenze für den Zinssatz, der auf den für TL-Einlagen zu bildenden Mindestreservebetrag angewendet wird, wurde basierend auf der Übergangsquote zur Lira auf 84 Prozent des Leitzinses angehoben.

Der Blockierungsgrad für TL-Mindestreserven wurde zudem um 5 Prozentpunkte erhöht.

Die TCMB, die in ihren geldpolitischen Texten betont, dass "zusätzliche Schritte zur Unterstützung von TL-Einlagen unternommen werden können", signalisiert damit, dass bei Bedarf weitere Maßnahmen in diese Richtung folgen könnten.