Zinsentscheidung der Zentralbank für KKM!
Die Zentralbank hat einen weiteren Schritt gegen wechselkursgeschützte Einlagen (KKM) unternommen: Banken dürfen für wechselkursgeschützte Konten mit Devisenkonvertierung Zinsen unterhalb des Leitzinses anbieten.
AA
Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat einen weiteren Schritt unternommen, um die "Attraktivität" der wechselkursgeschützten Einlagenkonten (KKM), die während der Amtszeit des ehemaligen Finanzministers Nurettin Nebati eingeführt wurden, zu verringern.
Die entsprechenden Mitteilungen der TCMB wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Demnach können Banken für wechselkursgeschützte Konten mit Devisenkonvertierung Zinsen unterhalb des Leitzinses anbieten, wobei dieser Zinssatz jedoch nicht niedriger als 85 Prozent des Leitzinses (dem einwöchigen Repo-Auktionszinssatz) sein darf. Dem Plan der Zentralbank zufolge sollen so Standard-TL-Einlagen gefördert und gleichzeitig die Attraktivität der Zinsen für wechselkursgeschützte Einlagen (KKM) mit Devisenkonvertierung reduziert werden.
Darüber hinaus wurde eine technische Änderung bei der Datumsbedingung für Konvertierungskonten natürlicher Personen vorgenommen. Demnach können im Inland ansässige natürliche Personen ihre bei Banken bestehenden Einlagen- und Partizipationsfonds in Gold, US-Dollar, Euro und Britischen Pfund mit Stand vom 30. November 2023 in Türkische Lira (TL) umwandeln.
Bei wechselkursgeschützten Einlagenkonten mit Devisenkonvertierung, für die Zinssätze unterhalb des Leitzinses der Zentralbank angewendet werden, wird die Differenz vollständig von der Bank getragen, sofern die Wechselkursdifferenz höher ist als der von der Bank zu zahlende Zins oder Gewinnanteil, aber niedriger als der mit dem Leitzins berechnete Betrag.
Sollte die Wechselkursdifferenz höher sein als der mit dem Leitzins berechnete Betrag, wird der entsprechende Unterstützungsbetrag bis zur Höhe des mit dem Leitzins berechneten Betrags von der Bank und der darüber hinausgehende Teil von der TCMB gezahlt.