Zusätzliche Rentenerhöhung im Amtsblatt veröffentlicht

Die von Minister Işıkhan angekündigte zusätzliche Rentenerhöhung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.

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Das Gesetz zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und einiger anderer Gesetze, das Bestimmungen zum Arbeitsleben enthält und von der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedet wurde, ist im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Dem Gesetz zufolge beträgt die 6-monatige Erhöhungsrate für SSK- und Bağ-Kur-Renten, die ab dem Zahlungszeitraum Januar gilt, 49,25 Prozent. Die niedrigste Rentenzahlung wurde mit Wirkung ab dem Zahlungszeitraum Januar von 7.500 Lira auf 10.000 Lira angehoben.

Der Grund "allgemeine Epidemie" wurde als Begründung für Kurzarbeit hinzugefügt. Die für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld erforderliche Mindestanzahl an Tagen mit Beitragszahlung wurde von 600 auf 450 gesenkt.

Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben, muss der Versicherte in den letzten 120 Tagen vor Beginn der Kurzarbeit in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und in den letzten 3 Jahren mindestens 450 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein sowie Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben.