Zusatzrentenerhöhung für SSK- und Bağ-Kur-Rentner im Parlament: Wann werden die Rentennachzahlungen ausgezahlt?

Der Vorschlag zur Gewährung einer zusätzlichen Rentenerhöhung von 5 Prozent für SSK- und Bağ-Kur-Rentner kommt diese Woche in die Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM).

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Der AKP-Vorsitzende und Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat die zusätzliche Rentenerhöhung von 5 Prozent für SSK- und Bağ-Kur-Rentner als „gute Nachricht“ angekündigt; der entsprechende Gesetzesvorschlag soll diese Woche in der Generalversammlung der TBMM verabschiedet werden.

Die Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei wird in der neuen Woche mit der Beratung des Gesetzesvorschlags beginnen, der Regelungen zum Arbeitsleben enthält.

Mit dem Vorschlag wird die Erhöhungsrate für Arbeiter- und BAĞ-KUR-Rentner durch die zusätzliche 5-prozentige Erhöhung auf 42,6 Prozent steigen. Die niedrigste Rente wird zudem 10.000 Lira betragen. Nach Inkrafttreten der Regelung werden die Differenzbeträge auf die Konten ausgezahlt.

Mit dem Vorschlag soll zudem der Mindestlohnzuschuss für Arbeitgeber von 500 Lira auf 700 Lira erhöht werden.

Dem Vorschlag zufolge wird auch die Situation einer „allgemeinen Epidemie“ als Grund für Kurzarbeit aufgenommen.

Die für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld erforderliche Mindestanzahl an Tagen mit Prämienzahlung für Versicherte wird von 600 auf 450 gesenkt.

WANN WERDEN DIE ZUSÄTZLICHE RENTENERHÖHUNG UND DIE RENTENNACHZAHLUNGEN AUSGEZAHLT?

Nachdem die Termine für die Auszahlung der erhöhten Renten im Januar feststehen, richtet sich der Blick nun darauf, wann die Rentennachzahlungen ausgezahlt werden.

Wie aus einem Bericht von NTV hervorgeht, wird davon ausgegangen, dass die Differenzbeträge aus der zusätzlichen Erhöhung mit den Rentenzahlungen im Februar ausgezahlt werden.

Hier sind die Auszahlungstage für 4A-4B-Renten nach Zuteilungsnummer;

4A SSK RENTENAUSZAHLUNGSTERMINE

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 9 endet, am 17. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 7 endet, am 18. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 5 endet, am 19. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 3 endet, am 20. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 1 endet, am 21. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 8 endet, am 22. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 6 endet, am 23. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 4 endet, am 24. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 2 endet, am 25. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 0 endet, am 26. des Monats.

4B BAĞ-KUR RENTENAUSZAHLUNGSTERMINE

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 9, 7 und 5 endet, am 25. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 3 und 1 endet, am 26. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 8, 6 und 4 endet, am 27. des Monats,

Bei einer Zuteilungsnummer, die auf 2 und 0 endet, erfolgt die Auszahlung am 28. jedes Monats.

4C EMEKLİ SANDIĞI (RENTENKASSE) AUSZAHLUNGSTERMINE

Die Auszahlungstage für die vierteljährlichen Renten der Emekli Sandığı sind wie folgt festgelegt. Fällt der betreffende Tag auf einen Samstag, erfolgt die Zahlung am Freitag; fällt er auf einen Sonntag, erfolgt die Zahlung am Montag.

Erste Gruppe, die ihre Rente in den Monaten Februar, Mai, August, November erhält:

Geburtsjahrgänge 00–40 erhalten ihre Rente am 1. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 41–46 erhalten ihre Rente am 2. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 47–49 erhalten ihre Rente am 3. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 50–53 erhalten ihre Rente am 4. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 54–99 erhalten ihre Rente am 5. Tag des Monats

Zweite Gruppe, die ihre Rente in den Monaten März, Juni, September, Dezember erhält:

Geburtsjahrgänge 00–22 erhalten ihre Rente am 1. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 23–28 erhalten ihre Rente am 2. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 29–48 erhalten ihre Rente am 3. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 49–54 erhalten ihre Rente am 4. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 54–99 erhalten ihre Rente am 5. Tag des Monats

Dritte Gruppe, die ihre Rente in den Monaten Januar, April, Juli, Oktober erhält:

Geburtsjahrgänge 00–33 erhalten ihre Rente am 1. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 34–37 erhalten ihre Rente am 2. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 38–40 erhalten ihre Rente am 3. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 41–43 erhalten ihre Rente am 4. Tag des Monats

Geburtsjahrgänge 44–99 erhalten ihre Rente am 5. Tag des Monats.