Zuschussanträge für behinderte und straffällig gewordene Bürger gestartet: Frist endet am 6. Dezember

Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan gab den Start der Zuschussanträge für behinderte und straffällig gewordene Bürger bekannt.

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Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan teilte über seinen Social-Media-Account mit, dass die Anträge für die Zuschussunterstützung für behinderte und ehemals straffällig gewordene Bürger heute begonnen haben und am 6. Dezember enden werden.

Işıkhan erklärte, dass man einen neuen Schritt unternommen habe, um die Teilhabe behinderter Bürger am Arbeitsleben zu stärken. Er merkte an, dass bei den diesjährigen Anträgen auf Zuschussunterstützung Projekte priorisiert werden, die die Integration von Bürgern mit Autismus in den Arbeitsmarkt fördern.

Işıkhan führte aus, dass behinderte Bürger von Projekten wie "Zuschuss zur Existenzgründung", "berufliche Bildung und Rehabilitationskurse", "unterstützende Technologien, Arbeitsvermittlung und Arbeitsplatzanpassung für Behinderte" sowie "geschützte Arbeitsplätze" profitieren können, während ehemals straffällig gewordene Personen die "Zuschüsse zur Existenzgründung" in Anspruch nehmen können.

Işıkhan äußerte sich wie folgt: "Seit 2014 haben wir 2.746 ehemals straffällig gewordenen Bürgern Zuschüsse in Höhe von 109 Millionen 968 Tausend 815 Lira gewährt. Wir haben 3.608 behinderten Bürgern 183 Millionen 198 Tausend 277 Lira an Zuschüssen ausgezahlt. Insgesamt haben wir für 7.237 Projekte Mittel in Höhe von 385 Millionen 897 Tausend 77 Lira bereitgestellt."