5 Prozent Standortgebühr von META für die Türkei: Start am 1. Juli
Der Technologieriese Meta hat angekündigt, ab dem 1. Juli 2026 eine zusätzliche "Standortgebühr" in Höhe von 5 Prozent auf Anzeigen zu erheben, die Nutzern in der Türkei angezeigt werden. Mit dieser neuen Regelung, die mit der Begründung digitaler Dienstleistungssteuern eingeführt wird, nimmt die Türkei zusammen mit Österreich den Spitzenplatz unter den Ländern ein, in denen die höchsten zusätzlichen Kosten auf Werbeanzeigen umgelegt werden.
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Der Technologieriese Meta führt eine neue Preispolitik für Anzeigen ein, die in bestimmten Ländern, darunter auch in der Türkei, geschaltet werden. Laut einer offiziellen Informations-E-Mail, die das Unternehmen an Werbetreibende versandt hat, wird ab dem 1. Juli 2026 eine zusätzliche "Standortgebühr" in Höhe von 5 % auf Anzeigen erhoben, die Nutzern in der Türkei angezeigt werden.
Mit dieser neuen Regelung ist die Türkei neben Österreich das Land, in dem der höchste Standortsteuerabzug vorgenommen wird.
WAS IST DIE STANDORTGEBÜHR UND WIE WIRD SIE BERECHNET?
Laut der Erklärung von Meta werden die Standortgebühren nicht nach dem Gründungsort des Unternehmens oder der Rechnungsadresse bestimmt, sondern nach dem Standort (der Gerichtsbarkeit) der Zielgruppe, der die Anzeige angezeigt wird.
Das deutlichste Beispiel für dieses System, bei dem die Kosten direkt auf das Werbebudget umgelegt werden, funktioniert wie folgt:
Wenn Werbeausgaben in Höhe von 1000 TL geplant sind, um sie Nutzern in der Türkei anzuzeigen, wird auf diesen Betrag eine zusätzliche Standortgebühr von 5 % (50 TL) erhoben.
Dadurch steigen die Gesamtkosten für den Werbetreibenden auf 1050 TL.
TÜRKEI AN DER SPITZE DER ABZUGSSÄTZE
Die Standortgebühren, die Meta ab dem 1. Juli einführen wird, variieren von Land zu Land. Laut der veröffentlichten Liste sind die Sätze wie folgt:
Türkei: 5 %
Österreich: 5 %
Frankreich: 3 %
Italien: 3 %
Spanien: 3 %
Vereinigtes Königreich: 2 %
(Meta weist darauf hin, dass sich diese Gerichtsbarkeiten und Sätze im Laufe der Zeit ändern können.)
METAS BEGRÜNDUNG: DIGITALE DIENSTLEISTUNGSSTEUERN
In der E-Mail mit dem Betreff "Sehr geehrter Kunde", die an die Werbetreibenden gesendet wurde, begründete das Unternehmen diese zusätzliche Gebühr mit der Steuerpolitik der lokalen Regierungen. In der Erklärung heißt es: "Wir möchten Sie daran erinnern, dass Meta in Kürze neue Standortgebühren für Anzeigen einführen wird, die in bestimmten Gerichtsbarkeiten geschaltet werden, um die digitalen Dienstleistungssteuern (DHV) und andere standortbezogene Gebühren zu decken, die in diesen Gerichtsbarkeiten auf Meta erhoben werden."
Meta betonte, dass diese Abzüge dazu konzipiert seien, einen Teil der Kosten zu decken, die mit der Geschäftstätigkeit in bestimmten Regionen verbunden sind.
WAS SOLLTEN WERBETREIBENDE TUN?
Um sicherzustellen, dass die am 1. Juli in Kraft tretende Anwendung nicht zu Überraschungen bei den Budgets führt, hat Meta die Schritte aufgelistet, die Unternehmen unternehmen sollten:
Budgetplanung: Damit die neuen Kosten in die Budgets einfließen können, sollte diese Änderung mit den Finanz-, Beschaffungs-, Medien- und Marketingteams innerhalb des Unternehmens geteilt werden.
Kontoprüfung: Überprüfung der betroffenen Werbekonten und Durchführung der notwendigen Anpassungen vor dem 1. Juli.
Support und Kommunikation: Unternehmen, die Fragen zum Prozess haben, sollten sich an ihre Meta-Vertriebsmitarbeiter wenden oder die Business-Support-Startseite über die Meta Business Suite aufrufen.