Achtung bei Zweithandys: Ab morgen könnten sie deaktiviert werden!

Die IMEI-Nummern von rund 3 Millionen Smartphones, die im Laufe dieses Jahres nicht genutzt wurden, werden ab morgen deaktiviert. Nutzer können über das E-Government-Portal (e-Devlet) Maßnahmen ergreifen, um ihre Geräte nicht zu verlieren.

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Mit einer neuen Regelung zur technologischen Sicherheit werden die IMEI-Nummern von Smartphones, die ein Kalenderjahr lang kein Signal gesendet haben, ab dem 1. Januar ausgesetzt. Die von der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) umgesetzte Maßnahme zielt darauf ab, sowohl illegale Transaktionen zu verhindern als auch zu vermeiden, dass ungenutzte Geräte im System verbleiben. Diese Regelung könnte jedoch auch Zweithandys treffen, die seit einem Jahr in der Schublade liegen.

Analysen zufolge wurden rund 3 Millionen Telefone identifiziert, die im Jahr 2025 kein Signal gesendet haben oder gar nicht genutzt wurden. Im neuen Jahr werden die IMEI-Nummern dieser Geräte nicht mehr aktiv sein, sodass es nicht mehr möglich sein wird, mit diesen Telefonen Anrufe zu tätigen, Nachrichten zu versenden oder mobile Daten zu nutzen. Experten raten denjenigen, die nicht möchten, dass ihr passives Telefon deaktiviert wird, ihre Geräte einzuschalten und sicherzustellen, dass sie ein Signal empfangen.

Für Besitzer von Geräten, die unter die Regelung fallen und ihr Telefon weiterhin nutzen möchten, gibt es eine weitere Lösung. Wer den Termin verpasst hat, kann über das E-Government-Portal (e-Devlet) einen Antrag stellen, um die IMEI-Nummern wieder für die Nutzung freischalten zu lassen. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird verlangt, dass Details zum betreffenden Telefon an die Behörden übermittelt werden. Auf diese Weise soll sowohl die Nutzung nicht registrierter Geräte als auch mögliche illegale Aktivitäten verhindert werden.

Im Rahmen der neuen Regelung wird den Nutzern empfohlen, ihre Geräte regelmäßig zu verwenden oder sie so ein- und auszuschalten, dass sie ein Signal senden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Sollte der Termin verpasst werden, gibt es außer dem Antrag über das E-Government-Portal keinen anderen Weg.