Anbieterwechsel beim Internet jetzt mit nur einem Klick: Neue Ära beginnt
In der Türkei können Festnetz-Internetabonnenten ab dem 1. Juni ihren Anbieterwechsel vollständig digital über das e-Devlet-System abwickeln. Mit der neuen Regelung werden Wechsel deutlich schneller und sicherer.
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Die Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) führt wichtige Neuerungen für den Prozess des Anbieterwechsels bei Festnetz-Internetdiensten ein. Gemäß der neuen Regelung können Abonnenten, die ihren Internetanbieter wechseln möchten, den Vorgang nun über das e-Devlet-Portal einleiten. Dadurch gehören bürokratische Hürden und willkürliche Praktiken, mit denen Bürger bisher konfrontiert waren, der Vergangenheit an.
Dem neuen Plan zufolge wird der Abonnent bei Einleitung eines Anbieterwechsels per SMS zur Bestätigung informiert; die Identitätsprüfung erfolgt direkt auf der e-Devlet-Plattform. Alle Schritte des Antrags können von Anfang bis Ende digital nachverfolgt werden, wodurch betrügerische oder unbefugte Anbieterwechsel verhindert werden sollen.
Wie Cemal Kurt aus der Türkei berichtet, gibt es bei der Anwendung auch einige Einschränkungen. Abonnenten, die in den letzten 30 Tagen den Anbieter gewechselt haben, können keinen erneuten Antrag stellen; zudem ist das Recht auf einen Anbieterwechsel auf maximal viermal pro Jahr begrenzt.
VERSUCHE DES ALTEN ANBIETERS, DEN KUNDEN UMZUSTIMMEN, WERDEN UNTERBUNDEN
Die Regelung verbietet es dem alten Anbieter ausdrücklich, während des Wechselprozesses Kontakt mit dem Abonnenten aufzunehmen, um diesen von seiner Entscheidung abzubringen. Zudem dürfen Dienstanbieter Anträge nur aus festgelegten technischen oder administrativen Gründen ablehnen. Praktiken wie die willkürliche Blockierung von Anträgen oder die Verzögerung von Vorgängen werden durch die neue Regelung ebenfalls abgeschafft.
Erstmals werden für den Anbieterwechsel feste Fristen im System verankert. Der aktuelle Internetanbieter muss den Antrag innerhalb von spätestens 48 Stunden genehmigen oder mit einer begründeten Rechtfertigung ablehnen. Der neue Anbieter muss den Abschluss des Vorgangs innerhalb von maximal 7 Tagen vollziehen. Sollten diese Fristen überschritten werden, wird der Vorgang vom System automatisch storniert.
KEINE INTERNETUNTERBRECHUNGEN IN DER NEUEN ÄRA
Mit der Einführung des neuen Systems werden Abonnenten bei einem Anbieterwechsel keine Internetunterbrechungen mehr erleben. Der bisherige Anbieter ist verpflichtet, den Dienst bis zum Abschluss des Wechsels aufrechtzuerhalten, sodass die Verbindung mit der Aktivierung durch den neuen Anbieter nahtlos fortgesetzt wird. Es wird erwartet, dass diese Anwendung insbesondere für Unternehmen und Personen, die auf eine ständige Verbindung angewiesen sind, erhebliche Vorteile bietet.