EU-Kommission verhängt 890-Millionen-Euro-Strafe gegen Google wegen DMA-Verstoßes

Die Kommission hat Sanktionen gegen Google verhängt, da das Unternehmen in der Suche eigene Dienste bevorzugt und App-Entwickler eingeschränkt haben soll.

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Die Europäische Kommission hat gegen Google eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 890 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verhängt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen Vorwürfe, wonach das Unternehmen seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen bevorzugt und App-Entwickler daran gehindert habe, Nutzer über alternative Optionen zu informieren.

Die Sanktion, die nach einer im März 2024 eingeleiteten Untersuchung der Kommission bekannt gegeben wurde, gilt als einer der bemerkenswertesten Schritte im Rahmen des neuen digitalen Wettbewerbsregimes der EU gegenüber großen Technologieunternehmen. Der DMA zielt darauf ab, die Macht von Plattformen, die als „Torwächter“ fungieren, auf digitalen Märkten zu begrenzen und fairere Bedingungen für konkurrierende Dienste zu schaffen.

Das Google-Logo am Google-Hauptsitz in Brüssel. - © AP Photo/Virginia Mayo

Ein Betrag von 460 Millionen Euro der Strafe basiert auf der Einschätzung, dass Google seine eigenen Dienste in der Suchmaschine systematisch bevorzugt habe. Der Kommission zufolge habe das Unternehmen Dienste wie Google Shopping, Google Hotels und Google Flights in den Suchergebnissen sichtbarer gemacht, während konkurrierende Plattformen auf niedrigere Ränge verwiesen wurden.

Dieser Ansatz, der im EU-Wettbewerbsrecht als „Selbstbevorzugung“ bekannt ist, stand bereits zuvor im Zentrum der Debatte um den Fall Google Shopping. In dem Verfahren, dessen Ursprung auf eine 2010 eingeleitete Untersuchung zurückgeht, hatte der Europäische Gerichtshof 2024 den Ansatz der Kommission bestätigt. Der DMA hat dieses Konzept nun direkt in den gesetzlichen Rahmen überführt und den Weg für ein schnelleres Eingreifen bei ähnlichen Praktiken geebnet.

EINSCHRÄNKUNGEN FÜR APP-ENTWICKLER

Der verbleibende Teil der Sanktion in Höhe von 430 Millionen Euro steht im Zusammenhang mit Googles Regeln für App-Entwickler. Die Kommission prüfte Beschwerden, wonach Entwickler daran gehindert wurden, Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des Google-Ökosystems oder auf alternative Zahlungsmethoden hinzuweisen.

Die Entscheidung beschränkt sich nicht nur auf das Bußgeld. Die Kommission forderte Google auf, die Verstöße zu beenden, Dienste Dritter zu nicht diskriminierenden Bedingungen zu behandeln und es App-Entwicklern zu gestatten, frei mit Nutzern zu kommunizieren.

Google hat 60 Tage Zeit, um der Entscheidung nachzukommen. Sollte das Unternehmen innerhalb dieser Frist nicht die erforderlichen Schritte einleiten, drohen periodische Zwangsgelder, die bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen können.

Google argumentiert hingegen, dass seine Dienste darauf ausgelegt seien, die Nutzererfahrung zu verbessern. Das Unternehmen vertritt die Ansicht, dass erzwungene Änderungen an den Suchergebnissen oder den Richtlinien des App-Stores dem digitalen Ökosystem in Europa schaden könnten.

Das ist kein fairer Wettbewerb; es ist ein Prozess, bei dem die Qualität von Produkten bewusst gesenkt wird, ausgelöst durch eine kleine Gruppe von Beschwerdeführern, die nur ihre eigenen Interessen verfolgen. Die Kosten tragen die Unternehmen und Verbraucher in Europa. Regulierung sollte Produkte verbessern, nicht verschlechtern.

— Kent Walker, Präsident für globale Angelegenheiten bei Google

Es wurde mitgeteilt, dass das Unternehmen begonnen habe, einige Änderungen an seinem Suchdienst und App-Store zu testen, und dass die Kommission diese Schritte weiterhin beobachte. Während Brüssel einige Anpassungen als bemerkenswerte Fortschritte in Richtung Regelkonformität betrachtet, wird geprüft werden, ob der endgültige Prozess der Einhaltung abgeschlossen ist.

DIMENSION DER TRANSATLANTISCHEN SPANNUNGEN

Die Entscheidung wurde zu einem Zeitpunkt bekannt gegeben, an dem Handelsfragen zwischen Washington und Brüssel erneut auf die Tagesordnung gerückt sind. Während berichtet wird, dass sich die Regierung von US-Präsident Donald Trump auf neue Zölle vorbereitet, sind die digitalen Regulierungen der EU gegenüber amerikanischen Technologieunternehmen in Washington seit langem ein Kritikpunkt.

Die Trump-Regierung hatte die digitalen Regeln der EU bereits zuvor als handelspolitisch störende Maßnahmen bezeichnet und die gegen Tech-Giganten verhängten Strafen mitunter auf dieselbe Ebene wie Zölle gestellt. Daher wird darauf hingewiesen, dass die hoch dotierte Sanktion gegen Google nicht nur wettbewerbsrechtlich, sondern auch für die transatlantischen Beziehungen eine neue Debatte auslösen könnte.

Im vergangenen Jahr war das Turnberry-Abkommen zur Sprache gekommen, das darauf abzielte, Handelsstreitigkeiten zwischen Brüssel und Washington zu verringern. In diesem Rahmen wurde berichtet, dass sich die EU verpflichtet habe, Zölle auf einen erheblichen Teil der US-Industrieprodukte abzuschaffen und im Gegenzug einen US-Zoll von 15 Prozent auf eigene Exporte zu akzeptieren.

Dennoch wird berichtet, dass die US-Regierung nach anderen rechtlichen Grundlagen für ein neues Zollregime sucht und zusätzliche Steuern prüft, die sich auf Themen wie Zwangsarbeit und Überkapazitäten konzentrieren. Dieses Bild macht die wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen der digitalen Marktsanktionen der EU noch deutlicher.

Ob Google gegen die Entscheidung der Kommission Berufung einlegen wird, ist noch unklar. Die Entscheidung sticht jedoch als ein wichtiges Dossier hervor, das den Willen der EU unterstreicht, im Rahmen des DMA härtere und schnellere Sanktionen gegen große Technologieplattformen durchzusetzen.