Gerichtliches Verbot für Metas smarte Kamerabrillen in England und Wales

Gerichte in England und Wales haben das Mitführen von Metas smarten Kamerabrillen in Gerichtsgebäuden aufgrund des Risikos verdeckter Aufnahmen untersagt.

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Die smarten Brillen von Meta, die Bilder und Videos aufzeichnen können, dürfen in England und Wales nicht mehr in Gerichtsgebäude mitgenommen werden. Laut der für die Justizgebäude zuständigen Behörde werden die Brillen von Personen, die mit diesen Geräten erscheinen, am Eingang beschlagnahmt und beim Verlassen des Gebäudes zurückgegeben.

Der Hauptgrund für diese Entscheidung ist das Risiko unbefugter Foto- oder Videoaufnahmen in Gerichtssälen und Justizgebäuden. Die Behörden sind der Ansicht, dass die Nutzung nicht autorisierter Aufnahmegeräte in Gerichten ein faires Verfahren sowie das Ansehen des Gerichts gefährden könnte.

Die smarten Kamerabrillen von Meta wurden aufgrund ihrer Aufnahmefunktion in Gerichtsgebäuden verboten.

Ein bemerkenswerter Aspekt der Regelung ist die unterschiedliche Behandlung von Smartphones und Meta-Brillen. Smartphones dürfen weiterhin bei den Personen im Gerichtsgebäude verbleiben, sofern keine Aufnahmen gemacht werden. Bei den smarten Brillen von Meta hingegen werden Erklärungen, dass das Gerät ausgeschaltet bleibe oder keine Aufnahmen gemacht würden, nicht als ausreichend erachtet.

Wie die Brillen von normalen Brillen unterschieden werden sollen und wie die Umsetzung in der Praxis funktionieren wird, ist derzeit noch unklar. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung in anderen Ländern als Präzedenzfall für tragbare Geräte mit ähnlicher Aufnahmetechnologie dienen wird.