Google führt neue Regelungen für Wahlwerbung ein
Google wird Werbetreibende dazu verpflichten, Wahlwerbung, die digital veränderte Inhalte verwendet, als solche zu kennzeichnen.
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Google hat angekündigt, in diesem Monat seine Richtlinien bezüglich der Kennzeichnungspflicht für "synthetische Inhalte" zu aktualisieren.
Demnach müssen Werbetreibende Wahlwerbung, die synthetische oder digital veränderte Inhalte enthält, offenlegen und ein entsprechendes Kontrollkästchen in ihren Kampagneneinstellungen aktivieren.
Google wird für bestimmte Formate eine auf dem Kontrollkästchen basierende Kennzeichnung innerhalb der Anzeige erstellen; für andere Formate sind die Werbetreibenden selbst für die Bereitstellung der Kennzeichnung verantwortlich.
Die Kennzeichnung muss klar und deutlich sein und an einer Stelle platziert werden, an der sie für Nutzer leicht erkennbar ist.
Je nach Inhalt der Anzeige können in der Kennzeichnung Formulierungen wie "Veränderter oder synthetischer Inhalt", "Dieser Ton wurde computergeneriert.", "Dieses Bild stellt keine realen Ereignisse dar." und "Dieser Videoinhalt wurde synthetisch erstellt." verwendet werden.