PayPal und Apple Pay kommen in die Türkei! Neues Gesetz beseitigt Hindernisse!
Der Weg für fortschrittliche Zahlungssysteme wie PayPal und Apple Pay, die lange Zeit in der Türkei nicht genutzt werden konnten, ist nun frei.
Webtekno
Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht, nachdem Änderungen vorgenommen wurden, um es mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union in Einklang zu bringen.
Insbesondere nach dem Cambridge-Analytica-Skandal wurde die Bedeutung personenbezogener Daten und deren Sicherheit von Regierungen noch sensibler behandelt.
Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung und einiger Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 659“ zielt darauf ab, das KVKK an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union anzupassen.
Artikel und Ausnahmen nach der Änderung:
Die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten ist untersagt. Die Verarbeitung dieser Daten ist jedoch in folgenden Fällen möglich:
Wenn die betroffene Person ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.
Wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist,
Wenn es aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit für die Person, die ihre Zustimmung nicht erklären kann oder deren Zustimmung keine rechtliche Gültigkeit hat, zum Schutz ihres eigenen Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit oder der einer anderen Person erforderlich ist,
Wenn es sich auf personenbezogene Daten bezieht, die von der betroffenen Person selbst öffentlich gemacht wurden, und dies dem Willen zur Veröffentlichung entspricht,
Wenn es für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts erforderlich ist,
Wenn es für Personen oder befugte Institutionen und Organisationen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zur präventiven Medizin, zur medizinischen Diagnose, zur Behandlung und Pflege sowie zur Planung, Verwaltung und Finanzierung von Gesundheitsdiensten erforderlich ist,
Wenn es zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen in den Bereichen Beschäftigung, Arbeitsschutz, soziale Sicherheit, soziale Dienste und Sozialhilfe erforderlich ist,
Wenn es sich um Stiftungen, Vereine und andere gemeinnützige Organisationen oder Gruppierungen handelt, die zu politischen, philosophischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Zwecken gegründet wurden, sofern dies im Einklang mit der für sie geltenden Gesetzgebung und ihren Zielen steht, auf ihre Tätigkeitsbereiche beschränkt bleibt und nicht an Dritte weitergegeben wird; und sofern es sich an ihre derzeitigen oder ehemaligen Mitglieder sowie an Personen richtet, die regelmäßig mit diesen Organisationen oder Gruppierungen in Kontakt stehen,
ist dies möglich.