Untersuchung abgeschlossen: 898 Millionen Lira Strafe für META!

Das Wettbewerbsverfahren gegen META wurde nach der Annahme der vorgelegten Compliance-Maßnahmen eingestellt. Die vom Wettbewerbsrat gegen META verhängten Geldstrafen belaufen sich auf insgesamt 898 Millionen Lira.

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Die vom Wettbewerbsrat gegen META verhängte Geldstrafe, weil das Unternehmen durch die Zusammenführung gesammelter Daten die Aktivitäten von Wettbewerbern auf den Märkten für soziale Netzwerkdienste und Online-Videoanzeigen erschwerte und Markteintrittsbarrieren schuf, beläuft sich auf 898 Millionen Lira.

Die Wettbewerbsbehörde veröffentlichte auf ihren Social-Media-Konten Informationen zum Untersuchungsprozess gegen das Unternehmen.

346 MILLIONEN LIRA STRAFE WAREN BEREITS VERHÄNGT WORDEN

Demnach hatte der Rat im Jahr 2022 gegen META eine Geldstrafe in Höhe von 346 Millionen Lira verhängt, mit der Begründung, dass das Unternehmen durch die Zusammenführung der über Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Dienste gesammelten Daten die Aktivitäten von Wettbewerbern auf den Märkten für soziale Netzwerkdienste und Online-Videoanzeigen erschwerte und Markteintrittsbarrieren schuf.

Der Rat verpflichtete das Unternehmen zudem dazu, dem Rat Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes und zur Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt vorzulegen und diese innerhalb von 6 Monaten umzusetzen.

ERNEUTE ZUSTIMMUNG GEFORDERT

Darüber hinaus forderte der Rat von META, von den Nutzern, die zuvor der Zusammenführung ihrer Daten zwischen Facebook-, Instagram- und WhatsApp-Diensten zugestimmt hatten, eine erneute Zustimmung einzuholen.

In diesem Prozess legte META dem Rat einige Compliance-Maßnahmen vor, diese wurden jedoch als nicht ausreichend erachtet, um die wettbewerbswidrigen Bedenken auszuräumen. Daraufhin beschloss der Rat, gegen das Unternehmen ein tägliches Zwangsgeld zu verhängen, bis Compliance-Maßnahmen vorgelegt würden, die geeignet seien, die Bedenken auszuräumen.

Die vom Unternehmen am 5. April endgültig vorgelegten Compliance-Maßnahmen wurden als ausreichend erachtet, um den Verstoß zu beenden und einen wirksamen Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen.

Der Rat beendete in diesem Prozess das tägliche Zwangsgeld gegen das Unternehmen und verhängte für einen Zeitraum von 115 Tagen eine Geldstrafe in Höhe von 551 Millionen 557 Tausend 590 Lira.

Somit wurde gegen das Unternehmen im Rahmen des Untersuchungs- und Compliance-Prozesses eine Geldstrafe von insgesamt 898 Millionen Lira verhängt.

ZUSAMMENGEFÜHRTE KONTEN KÖNNEN GETRENNT WERDEN

Gemäß den von META vorgelegten Compliance-Maßnahmen können die personenbezogenen Daten der Nutzer von META nicht zusammengeführt werden, solange die Nutzer ihre Konten in den Anwendungen Facebook und Instagram nicht über das "Accounts Center" verknüpft haben.

Nutzer, die ihre Konten bereits zuvor verknüpft hatten, werden ab Juni mit einem neuen "Zustimmungsbildschirm" konfrontiert. Auf diese Weise können die Nutzer ihre zuvor verknüpften Konten wieder trennen.

Neben dem Wahlrecht werden die Nutzer auf diesem Bildschirm detailliert darüber informiert, welche ihrer Daten auf welche Weise zusammengeführt werden.

Sollten die Nutzer ihre Meinung ändern, haben sie die Möglichkeit, die Daten zu den gewünschten Konten jederzeit wieder über das "Accounts Center" zusammenzuführen.