Urheberrechtsschutz für Mickey und Minnie Mouse abgelaufen
Die erstmals 1928 erschienenen Charaktere Mickey und Minnie Mouse sind nun gemeinfrei. Mit dem Wegfall des Urheberrechtsschutzes werden die Figuren künftig von deutlich mehr Marken genutzt werden können.
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Wir werden die Charaktere Mickey und Minnie Mouse, die uns in Spielen, Animationen und Spielzeug begegnen, künftig noch häufiger sehen. Da das Urheberrecht für die ursprüngliche Version der Figuren abgelaufen ist, können nun deutlich mehr Marken oder Einzelpersonen diese ohne Genehmigung oder Lizenzgebühren verwenden.
Das Duo trat erstmals 1928 in dem Kurzfilm Steamboat Willie in unser Leben.
Dass Disney über Jahre hinweg Zeichentrickfilme mit diesen Charakteren produzierte, hat der Marke einen erheblichen Mehrwert verliehen. Doch Disneys Urheberrechte sind erloschen, und jeder, der möchte, kann diese weltberühmten Charaktere nun nutzen.
Nach dem US-Urheberrechtsgesetz bleiben die Rechte an Charakteren 95 Jahre lang geschützt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie gemeinfrei. Seit dem 1. Januar 2024 sind die ursprünglichen Versionen von Mickey und Minnie Mouse offiziell rechtlich frei teilbar und wiederverwendbar und unterliegen nicht mehr dem Urheberrecht. Die von Disney entwickelten modernen Versionen der Charaktere unterliegen jedoch weiterhin dem Urheberrechtsschutz.