Wettbewerbsbehörde führt KI-gestützte Überwachung bei öffentlichen Ausschreibungen ein

Die Behörde beabsichtigt, Daten der öffentlichen Vergabestelle (KİK) mithilfe von KI-Algorithmen zu analysieren, um verdächtige Muster zu identifizieren, die den Wettbewerb bei Ausschreibungen einschränken könnten.

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Die Wettbewerbsbehörde hat damit begonnen, eine neue KI-gestützte Infrastruktur in ihren Überwachungsprozessen einzusetzen, um den Wettbewerb bei öffentlichen Ausschreibungen zu schützen und eine effiziente Nutzung öffentlicher Ressourcen zu gewährleisten.

Den Erklärungen des Behördenleiters Birol Küle zufolge zielt das System darauf ab, Daten zu öffentlichen Ausschreibungen zu analysieren und verdächtige Aktivitäten, die Ähnlichkeiten mit wettbewerbswidrigem Verhalten aufweisen, automatisch zu identifizieren.

Die neue Infrastruktur wird zur Erkennung verdächtiger Muster in Daten öffentlicher Ausschreibungen eingesetzt.

Grundlage der Anwendung ist ein im Jahr 2024 unterzeichnetes Protokoll zwischen der Wettbewerbsbehörde und der Behörde für öffentliches Auftragswesen (KİK). Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die von der KİK bereitgestellten umfassenden Datensätze mit den von der Wettbewerbsbehörde entwickelten KI-Algorithmen und statistischen Modellierungstools untersucht.

Das System wird in der Lage sein, strukturelle und verhaltensbezogene Analysen der Ausschreibungsdaten von Unternehmen durchzuführen, um mögliche Verstöße und Risiken zu überwachen. Auf diese Weise soll eine frühere und schnellere Erkennung von Signalen für wettbewerbsbeschränkende Handlungen erreicht werden.

Es wird erwartet, dass die KI-gestützte Infrastruktur insbesondere dazu eingesetzt wird, Praktiken wie die Aufteilung von Ausschreibungen unter Unternehmen, die Abgabe abgesprochener Preise, Gebietsaufteilungen und die Einreichung von Scheinangeboten zu identifizieren.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Überwachungsprozesses der Behörde auch Situationen wie der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Unternehmen oder das Unterlassen der Angebotsabgabe aufgrund von Absprachen durch algorithmische Analysen bestimmt werden können.