Neue Regelung in Sicht: 19 Millionen 4A-Beschäftigte werden in das Rentensystem einbezogen
Eine der bemerkenswerten Regelungen im mittelfristigen Programm (OVP) ist das ergänzende Rentensystem (TES), das rund 23 Millionen Arbeitnehmer direkt betrifft. Mit dem für das vierte Quartal 2025 geplanten TES werden künftig auch Arbeitgeber einen Beitrag zum Rentensystem leisten.
Im mittelfristigen Programm (OVP), das die kommenden drei Jahre abdeckt, wurde betont, dass eine Vielzahl von Regelungen umgesetzt werden soll – von der Katastrophenversicherung über das Ergänzende Rentensystem (TES) und das Private Rentensystem (BES) bis hin zur ergänzenden Langzeitpflegeversicherung und sogar der Gebäudefertigstellungsversicherung. Unter den Regulierungsentscheidungen, die sehr breite Bevölkerungsschichten betreffen, ist das TES, das etwa 23 Millionen Arbeiter und Beamte unmittelbar betrifft, möglicherweise die wichtigste.
Laut einem Bericht von Esin Çetinel in der Zeitung Dünya heißt es im mittelfristigen Programm (OVP): „Es wird ein ergänzendes Rentensystem eingerichtet, das durch die Beiträge der Arbeitgeber in das automatische Teilnahmesystem in ein Rentensystem der zweiten Säule umgewandelt wird.“ Im selben Plan wird zudem betont, dass für die Umsetzung dieses Systems gesetzliche Regelungen getroffen werden und das ergänzende Rentensystem im vierten Quartal 2025 in Kraft treten soll.
Demnach wird das OKS, in das Arbeitnehmer derzeit auf freiwilliger Basis einbezogen werden, durch eine gesetzliche Erweiterung seines Geltungsbereichs Ende 2025 wiederbelebt. Hier ein kurzer Hinweis: Arbeitnehmer, die bereits im Rahmen des OKS versichert sind, zahlen 3 % ihres beitragspflichtigen Einkommens in das System ein, während der staatliche Zuschuss 30 % beträgt.
Im selben Plan wird zudem betont, dass für die Umsetzung dieses Systems gesetzliche Regelungen getroffen werden und das ergänzende Rentensystem im vierten Quartal 2025 in Kraft treten soll. Demnach wird das OKS, in das Arbeitnehmer derzeit auf freiwilliger Basis einbezogen werden, durch eine gesetzliche Erweiterung seines Geltungsbereichs Ende 2025 wiederbelebt.
Hier ein kurzer Hinweis: Arbeitnehmer, die bereits im Rahmen des OKS versichert sind, zahlen 3 % ihres beitragspflichtigen Einkommens in das System ein, während der staatliche Zuschuss 30 % beträgt.
Das für die meisten von uns fremde Konzept der betrieblichen Altersvorsorge der zweiten Säule bedeutet eigentlich, dass auch die Arbeitgeber in das System einbezogen werden. Zusammenfassend lässt sich die zweite Säule als ein privates Rentensystem definieren, bei dem neben dem monatlichen Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer auch die Arbeitgeber einen bestimmten Beitrag leisten.
Das bedeutet, dass für Arbeitnehmer, die bisher über das OKS (Automatisches Einschreibungssystem) mit ihren eigenen Ersparnissen und dem staatlichen Zuschuss in das private Rentensystem eingetreten sind, nun der Weg geebnet wird, dass auch ihre Arbeitgeber Beiträge leisten. Demnach werden die privaten Rentenersparnisse durch die Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat gefördert.
Nachrichtenquelle : 12punto
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