Anklageschrift zum Tod von Güllü fertiggestellt: Falle mit Roman-Musik gestellt!
In der Anklageschrift zum Tod von Güllü, die in Yalova aus einem Fenster stürzte und dabei ums Leben kam, wird für ihre Tochter Tuğyan Ülkem Gülter eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Die Ermittlungen zum Tod der als „Güllü“ bekannten Sängerin Gül Tut, die in der Stadt Çınarcık in der Provinz Yalova aus dem Fenster ihrer Wohnung im 6. Stock stürzte und verstarb, sind abgeschlossen. In der von der Generalstaatsanwaltschaft Yalova erstellten Anklageschrift wird für die Tochter der Künstlerin, Tuğyan Ülkem Gülter, wegen „vorsätzlicher Tötung eines Verwandten in aufsteigender Linie durch Planung“ eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Sultan Nur Ulu, die sich in der Tatnacht in der Wohnung aufhielt, wird in der Anklageschrift als zweite Angeklagte geführt. Gegen Ulu wird wegen ihrer widersprüchlichen Aussagen in verschiedenen Phasen der Ermittlungen eine Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren wegen „Falschaussage“ gefordert.
Güllü war am 26. September 2025 in einem Gebäude im Stadtteil Harmanlar in Çınarcık aus dem Fenster des Zimmers ihrer Tochter gestürzt und hatte dabei ihr Leben verloren. In der Anklageschrift wurde die Fallhöhe mit etwa 18,17 Metern angegeben. Es wurde festgehalten, dass die Künstlerin infolge von Schädel- und Wirbelbrüchen sowie inneren Blutungen durch Verletzungen innerer Organe und großer Blutgefäße verstarb.

DETAILS ZU „MALKATA“ UND TONAUFNAHMEN IN DER ANKLAGESCHRIFT
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft forderte Tuğyan Ülkem Gülter in der Tatnacht Sultan Nur Ulu auf, das von ihrer Mutter geliebte Roman-Lied namens „Malkata“ abzuspielen. In der Anklageschrift wird argumentiert, dass die Musik abgespielt wurde, um Güllü in das Zimmer zu locken, in dem sich der Vorfall ereignete, und dass dies Teil der geplanten Tat war.
Die Tonaufnahmen zum Zeitpunkt des Vorfalls wurden von der Technischen Universität Istanbul untersucht. Im Gutachten heißt es, dass unmittelbar vor dem Sturz eine Stimme, die einer jungen Frau zugeordnet wurde, in einem spöttischen und fröhlichen Ton „Na dann, tschüss“ sagte. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass dieser Satz von Tuğyan Ülkem Gülter ausgesprochen wurde.
In der Anklageschrift wird behauptet, dass Gülter nach dieser Äußerung ihre Mutter mit beiden Händen unterhalb der Hüfte gepackt, sie von den Füßen gehoben und aus dem Fenster geworfen habe. Zudem wird in den Akten vermerkt, dass in den Rohaufnahmen der Überwachungskameras in der Wohnung vor dem Sturz in kurzen Abständen drei verschiedene Aufprall- und Schlaggeräusche zu hören seien.
Die Staatsanwaltschaft wertete den Umstand, dass nach dem ersten Aufprallgeräusch etwa 7 Sekunden lang keine Schreie oder Rettungsreflexe der Personen im Raum zu hören waren, als Indiz dafür, dass es sich nicht um einen plötzlichen Unfall handelte.
ZEUGENAUSSAGEN UND GERICHTSMEDIZINISCHE GUTACHTEN
In der Anklageschrift wird berichtet, dass Tuğyan Ülkem Gülter vor dem Vorfall Nachrichten mit schweren Vorwürfen gegen ihre Mutter verschickt und einigen Zeugen gegenüber geäußert haben soll, sie werde ihre Mutter aus dem Fenster werfen und töten. Die Staatsanwaltschaft wertete auch die Nachricht „Meine Mutter wirft sich gleich selbst raus“, die etwa zwei Monate vor dem Vorfall verschickt worden sein soll, als Teil eines „mentalen Vorbereitungsprozesses“.
Es wurde festgestellt, dass Sultan Nur Ulu in ihren ersten Aussagen behauptet hatte, Güllü sei alkoholisiert gewesen und aus dem Fenster gefallen, während sie in späteren Aussagen den Vorfall anders schilderte. In ihrer letzten Aussage gab Ulu an, dass Tuğyan ihre Mutter unter der Hüfte gepackt und aus dem Fenster geworfen habe.

Bei der toxikologischen Untersuchung wurde ein Blutalkoholwert von 3,53 Promille bei Güllü festgestellt; die von ihr eingenommenen Medikamente befanden sich nicht in einem toxischen Bereich, und es wurden keine medizinischen Beweise für eine Vergiftung gefunden. In der Anklageschrift wird zudem erwähnt, dass bei Proben vom Boden des Zimmers keine Gleitmittel gefunden wurden.
Das Sachverständigengremium äußerte die Ansicht, dass unter Berücksichtigung von Güllüs Körperbau und der Fensterhöhe die Wahrscheinlichkeit einer äußeren Krafteinwirkung oder Berührung bei ihrem Sturz nach hinten höher sei als die eines Unfalls. Die Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) hielt fest, dass medizinisch nicht unterschieden werden könne, ob der Sturz durch Suizid, einen Unfall oder durch die Einwirkung einer anderen Person verursacht wurde und dass der Vorfall durch strafrechtliche Ermittlungen geklärt werden müsse.
Die Staatsanwaltschaft kam nach einer Gesamtwürdigung der Nachrichtenprotokolle, Zeugenaussagen, Audioanalysen, Gutachten und des Verhaltens nach der Tat zu dem Schluss, dass Gülter ihre Mutter vorsätzlich getötet hat. Sollte die Anklageschrift vom Gericht angenommen werden, beginnt der Prozess gegen Tuğyan Ülkem Gülter und Sultan Nur Ulu.
Nachrichtenquelle: 12punto
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