Vorwurf der Belästigung im Schwimmbad in Eskişehir: 'Als sie sagte, sie habe einen Krampf...'
Am 18. Dezember 2023 kam E.Ç. (35), ein Beamter der Provinzdirektion für Jugend und Sport, zusammen mit S.S. (20) in das Hallenbad der Eskişehir Osmangazi Universität, um ihr Schwimmunterricht zu geben. Während des Unterrichts gab S.S. an, einen Krampf im Bein zu haben, woraufhin E.Ç. begann, den betroffenen Bereich zu massieren. S.S. behauptet, während der Massage belästigt worden zu sein, und reichte Anzeige ein.
12punto EXKLUSIV
Am 18. Dezember soll eine Person namens E.Ç. in der Eskişehir Osmangazi Universität S.S., die er unter dem Vorwand, ihr Schwimmunterricht zu geben, ins Schwimmbad eingeladen hatte, belästigt haben.
Während des Unterrichts gab S.S. an, einen Krampf im Bein zu haben, woraufhin E.Ç. begann, sie zu massieren.
S.S. behauptet, während der Massage belästigt worden zu sein, und reichte Anzeige ein.
VORWÜRFE ZURÜCKGEWIESEN
Nach der Anzeige von S.S. wurde ein Verfahren vor dem 1. Friedensgericht in Eskişehir eingeleitet. E.Ç. wies die Vorwürfe zurück und verteidigte sich mit folgenden Worten:
„Ich kenne die Klägerin vom Campus der Osmangazi Universität. Sie hatte gesagt, dass sie Schwimmunterricht nehmen möchte. Ich bin kein Schwimmlehrer, aber ich betreibe diesen Sport als Hobby. Die Klägerin hatte bei jedem unserer Treffen in den letzten 15 Tagen beharrlich gesagt, dass sie Schwimmunterricht nehmen wolle. Ich sagte ihr, sie könne gegen 18.00 Uhr kommen. Während ich ihr Schwimmunterricht gab, sagte sie, sie habe im Becken einen Krampf bekommen. Ich fragte sie, ob sie noch laufen könne. Sie bat mich, nachzusehen. Sie wollte ihr Handtuch ausziehen, ich sagte, lass es, bleib so. Ich breitete mein eigenes Handtuch auf dem Boden aus. Sie legte sich auf den Bauch und ich breitete ihr eigenes Handtuch über sie. Ich sagte ihr, sie solle die Stelle beschreiben, an der sie den Krampf habe; sie zeigte auf den Bereich oberhalb des linken Knies, und ich massierte diesen Bereich für 2 Minuten. Sie stand auf und ging in die Umkleidekabine, ich ging in meine eigene Umkleidekabine. Als sie nach einer halben Stunde nicht herauskam, rief ich nach ihr. Da es ein Tag ohne Kursbetrieb war, war die Halle leer. Überall gibt es Kameras. Während ich massierte, zeigte sie keinerlei Reaktion. Sie ging in die Umkleidekabine. Als sie nach etwa einer halben Stunde nicht herauskam, ging ich hin, um zu fragen, ob alles in Ordnung sei. In diesem Moment trocknete sie sich die Haare und sagte, es gehe ihr gut. Ich sagte, komm zum Schwimmen, sie sagte okay. 15 Minuten nachdem sie gegangen war, rief sie über WhatsApp an, jemand anderes sprach. Sie rief mich in das Café, in dem die Klägerin arbeitet, und ich ging hin. Sie ist die Betreiberin des Cafés. Diese Person beleidigte mich. Sie fragte: 'Wie kannst du sie belästigen?' Ich sagte, dass so etwas nicht passiert sei. Ich sagte, wenn so etwas passiert wäre, wäre sie nicht eine halbe Stunde in der Umkleidekabine geblieben, sondern sofort gegangen. Ich habe die Klägerin niemals in der von ihr beschriebenen Weise berührt, das wird auch auf den Kameras zu sehen sein“, erklärte er und beantragte, sich in Freiheit verteidigen zu dürfen.
MÖGLICHES MISSVERSTÄNDNIS
Der Anwalt von E.Ç. erklärte, dass der Wohnsitz des Verdächtigen bekannt sei und keine Gefahr der Beweisverdunkelung bestehe.
Der Anwalt gab an, dass sie von einem Missverständnis in diesem Fall ausgingen und sagte: „Wenn die Kameraaufzeichnungen in die Akte gelangen, wird sich dies klären. Wir beantragen, dass eine Untersuchung in Freiheit angeordnet wird, damit für den Mandanten kein Nachteil entsteht; sollte das Gericht anderer Meinung sein, beantragen wir die Anwendung von Maßnahmen zur richterlichen Kontrolle.“
UNTERSUCHUNGSHAFT
Das Gericht entschied, den Verdächtigen in Untersuchungshaft zu nehmen, da starke Beweise dafür vorlägen, dass E.Ç. das ihm vorgeworfene Verbrechen begangen habe, und kein Grund für S.S. ersichtlich sei, eine falsche Anschuldigung zu erheben.
Nachrichtenquelle: 12punto
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