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Aussage der inhaftierten Elif Karaaslan aufgetaucht: „Meine Beiträge enthalten keine Obszönitäten“

Die wegen des Vorwurfs der „Obszönität“ inhaftierte Elif Karaaslan behauptete in ihrer Aussage, dass ihre über ein Abonnementsystem geteilten Inhalte keine Obszönitäten enthielten, und erklärte: „Dort sind höchstens Beiträge in Bikini zu finden.“ Karaaslan wies die Anschuldigungen zurück und betonte, dass sie keine Drogen konsumiere und nicht an Hauspartys teilnehme.

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Aussage der inhaftierten Elif Karaaslan aufgetaucht: „Meine Beiträge enthalten keine Obszönitäten“

„Ich habe die gegen mich erhobenen Vorwürfe verstanden. Ich war früher als Schiedsrichterin für den TFF tätig. Derzeit habe ich jedoch keine offizielle Verbindung mehr. Nachdem ich als Schiedsrichterin gesperrt wurde, habe ich Klage beim EGMR eingereicht. Ich gehe davon aus, dass ich infolge meines Verfahrens wieder als Schiedsrichterin arbeiten werde“, sagte Karaaslan und gab an, dass ihr Instagram-Konto ihr gehöre und sie das Abonnementsystem im Jahr 2024 aktiviert habe.

„BEITRÄGE ENTHALTEN KEINE OBSZÖNITÄTEN“

In ihrer Aussage äußerte sich Karaaslan wie folgt:

„In diesem Zusammenhang teile ich mit den Personen, die mich abonniert haben, Einblicke aus meinem eigenen Leben. Diese Beiträge enthalten jedoch keinesfalls Obszönitäten. Instagram würde Inhalte wie bei OnlyFans ohnehin nicht akzeptieren. Inhalte, bei denen eine Person vollständig nackt ist, werden auf Instagram nicht geteilt. Dort sind höchstens Beiträge in Bikini zu finden. Die Absicht hinter den geteilten Inhalten ist nicht Obszönität. Wie bereits erwähnt, basiert das betreffende System ohnehin auf Freiwilligkeit.“

„ICH HABE KEINE DROGEN KONSUMIERT UND NICHT AN HAUSPARTYS TEILGENOMMEN“

Karaaslan betonte ihren sportlichen Hintergrund und sagte: „Da ich aus dem Sport komme, habe ich niemals Drogen konsumiert. Ich habe nicht an Veranstaltungen wie Hauspartys teilgenommen. Ich habe keine Nachtclub-Kultur. Ich möchte die Passwörter meines Mobiltelefons nicht herausgeben, da sich darauf Informationen zu meinen Unternehmen sowie private Familienfotos befinden. Zusammenfassend akzeptiere ich die gegen mich erhobenen Vorwürfe nicht.“

WAS WAR PASSIERT?

Im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Untersuchung wegen der Straftatbestände „Erwerb, Annahme oder Besitz von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien zum Eigenverbrauch“, „Förderung oder Vermittlung von Prostitution“ und „Erleichterung des Konsums von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“ wurden von 19 festgenommenen Verdächtigen 8 inhaftiert. Das Gericht ordnete die Inhaftierung von Mustafa Eyüp Çelik, Mehmet Can Çelik, Cansel Ayanoğlu, Büşranur Çakır, Deniz Metin Yüksel, Ali Yaşar Koz, Elif Karaaslan und Leha Ahsen Alkan an. Karaaslan gehörte zu den Personen, die wegen des Vorwurfs der „Obszönität“ inhaftiert wurden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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