Freispruch für Mükremin Gezgin
Der Social-Media-Phänomen Mükremin Gezgin wurde in dem Prozess, in dem ihm die „Vermittlung obszöner Inhalte“ vorgeworfen wurde, freigesprochen. In dem Verfahren, das auf eine Strafanzeige des Ministeriums für Familie und soziale Dienste eingeleitet wurde, entschied das Gericht, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien.
Der juristische Prozess gegen den Influencer Mükremin Gezgin begann mit einer Strafanzeige des Ministeriums für Familie und soziale Dienste. Gezgin wurde vorgeworfen, durch ein in den sozialen Medien geteiltes Video, in dem er Jungen fragt „Ich bin eine Frau, nicht wahr?“, die Straftatbestände der „schamlosen Handlungen“ und der „Obszönität“ erfüllt zu haben.
FESTNAHME UND HAUSARREST
Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara eingeleiteten Ermittlungen wurde Gezgin in Ankara festgenommen. Das zuständige Bereitschaftsgericht verhängte im April wegen des Vorwurfs der „Obszönität“ Hausarrest gegen ihn.
DETAILS IN DER ANKLAGESCHRIFT
In der Anklageschrift wurde darauf hingewiesen, dass das auf dem Instagram-Account '@mukremingezgin' veröffentlichte Video eine negative Wirkung auf Kinder haben könnte. Es wurde dargelegt, dass Gezgin in dem Video eine Weste trug, die auf Hüfthöhe gebunden war, wobei der untere Teil hochgezogen war, der Hüftbereich sichtbar wurde und er in dieser Weise gehend Äußerungen gegenüber seiner Umgebung tätigte. In dem Video, in dem Kinderstimmen zu hören sind, wurde festgehalten, dass er zu den Kindern „Meine Lieben, seid ruhig“ sagte und Ausdrücke wie „Ich bin eine Frau, nicht wahr?“ verwendete.
„ICH HATTE KEINE ABSICHT, ICH HABE MEINEN FOLLOWERN GEANTWORTET“
In seiner in der Anklageschrift enthaltenen Verteidigung erklärte Mükremin Gezgin, dass er solche Videos als Antwort auf die Fragen seiner Follower „Bist du eine Frau?“ gedreht habe. Er betonte, dass das Kleidungsstück, das er an jenem Tag trug, unbeabsichtigt eine Hüftbewegung erzeugen könne, er keinen direkten Kontakt zu den Kindern im Video gehabt habe und der Inhalt keine sexuellen Anspielungen enthalte.
FORDERUNG NACH BIS ZU 3 JAHREN HAFT
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Gezgin seine Kleidung und seinen Gang gezielt so inszeniert habe, um den Hüftbereich zu betonen, und das Video geplant in den sozialen Medien geteilt habe. Aus diesen Gründen wurde für Gezgin wegen des Vorwurfs der „Vermittlung der Verbreitung obszöner Inhalte“ eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren gefordert.
VERTEIDIGUNG MIT „KÜNSTLERISCHEM ANSPRUCH“ VOR GERICHT
Mükremin Gezgin und seine Anwältin Elif Narin Dursun nahmen an der ersten Verhandlung vor dem 42. Strafgericht erster Instanz in Ankara teil. Dursun verteidigte ihren Mandanten mit dem Argument, dass die Handlungen keinen sexuellen Inhalt hätten: „Dies ist eine Komödie. Es sollte wie das Beispiel von Huysuz Virjin bewertet werden. Bloße Freizügigkeit reicht nicht aus; es muss eine sexuelle Absicht nachgewiesen werden.“
AUCH STAATSANWALTSCHAFT FORDERTE FREISPRUCH
Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt seien, und sprach sich für einen Freispruch aus. Gezgin selbst sagte: „Ich fühle mich als Frau und drehe diese Videos mit diesem Gefühl. Am Tag des Vorfalls gab es keinen speziell geplanten Inhalt. Die Kleidung, die ich trug, ist eine, die ich immer trage“, und forderte seinen Freispruch.
FREISPRUCH DURCH DAS GERICHT
Das Gericht entschied, dass die gesetzlichen Grenzen der Straftat nicht überschritten wurden, und sprach Mükremin Gezgin frei. Mit diesem Urteil wurde Gezgin von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen entlastet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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