Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, erneut inhaftiert
Der Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, war in dem gegen ihn laufenden Verfahren zunächst freigelassen worden, doch die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Nach diesem Einspruch wurde Köseler am Abend von der Polizei zu Hause abgeholt und anschließend vom zuständigen Gericht erneut inhaftiert.
Im Rahmen der Ermittlungen gegen CHP-geführte Kommunen war der vom Dienst suspendierte Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, in dem gegen ihn laufenden Verfahren gestern zunächst freigelassen worden. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung gegen die Freilassung von Köseler ein.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien gegen insgesamt 26 Personen, darunter der Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, von denen sich 13 in Untersuchungshaft befanden, wurden abgeschlossen. In der Anklageschrift wird für Köseler eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 6 Monaten bis zu 67 Jahren und 3 Monaten gefordert.
KÖSELER VON POLIZISTEN ZU HAUSE ABGEHOLT
Diesbezüglich erschienen die 26 Angeklagten gestern zum dritten Mal vor dem 17. Schwurgericht Istanbul-Anatolien. Das Gericht entschied, die Buchhaltungsunterlagen und Dokumente zu den Ausschreibungen, die Gegenstand der Ermittlungen sind, von der Stadtverwaltung Beykoz anzufordern.
Das Gericht ordnete die Freilassung aller im Rahmen des Verfahrens inhaftierten Angeklagten an, darunter auch Alaattin Köseler. Es wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung von Köseler Einspruch erhob.
Als Begründung wurden die Art und Schwere des Delikts sowie der Umstand angeführt, dass noch nicht alle Beweise gesammelt seien. In ihrem Einspruch argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass eine gerichtliche Kontrollmaßnahme in Form eines Ausreiseverbots in diesem Stadium nicht ausreichen würde.
Das 17. Schwurgericht wies den Einspruch zurück, woraufhin das übergeordnete 18. Schwurgericht einen Haftbefehl erließ. Die Polizei holte den Bürgermeister von Beykoz, Alaattin Köseler, von zu Hause ab, um ihn erneut ins Gefängnis zu bringen.
INHAFTIERT
Die Generalstaatsanwaltschaft Anatolien legte nicht nur gegen die Freilassung des vom Dienst suspendierten Bürgermeisters von Beykoz, Alaattin Köseler, sondern auch gegen die von Veli Gümüş, Serdar Karahan, Havva Dindar und Uğur İnci Berufung ein und forderte deren Inhaftierung. Alaattin Köseler wurde nach seiner erneuten Vorführung vor Gericht wieder inhaftiert und nach nur 30 Stunden Freiheit zurück ins Gefängnis geschickt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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