Eilmeldung... Entscheidung zu entlassenem Leutnant durch das Verteidigungsministerium: Berufung eingelegt
Das Verteidigungsministerium hat beim Berufungsgericht die Aufhebung des Urteils beantragt, das die Entlassung des Leutnants Deniz Demirtaş für ungültig erklärt hatte. Demirtaş war zuvor entlassen worden, weil er den Slogan „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ gerufen hatte.
Das Verteidigungsministerium (MSB) hat das Gerichtsurteil, das die Entlassung des Leutnants Deniz Demirtaş aus den türkischen Streitkräften für ungültig erklärte, vor die höhere Instanz gebracht. In dem vom Ministerium eingereichten Antrag wurde die Aufhebung des vom 21. Verwaltungsgericht Ankara gefällten Aufhebungsurteils gefordert.
GERICHT HATTE DIE ENTLASSUNG EINSTIMMIG FÜR UNGÜLTIG ERKLÄRT
Das 21. Verwaltungsgericht Ankara hatte in dem von Deniz Demirtaş, einem der fünf Leutnants, die nach der offiziellen Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024 wegen des Rufens des Slogans „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ bei einer Schwertzeremonie aus den türkischen Streitkräften entlassen wurden, angestrengten Verfahren die „Entlassung aus den Streitkräften“ einstimmig für ungültig erklärt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die rechtliche Grundlage für die Demirtaş zur Last gelegten Handlungen nicht ausreichend dargelegt werden konnte.
DISZIPLINARVERFAHREN GEGEN 5 LEUTNANTS EINGELEITET
Nachdem Aufnahmen der Leutnants, die nach der Abschlussfeier am 30. August 2024 bei einer Schwertzeremonie Slogans riefen, an die Öffentlichkeit gelangt waren, hatte das Verteidigungsministerium ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Der Hohe Disziplinarausschuss des Kommandos der Landstreitkräfte hatte die Entlassung der fünf Leutnants mit der Begründung beschlossen, dass die betreffende Handlung die „Disziplin und das Ansehen“ der türkischen Streitkräfte geschädigt habe. Diese Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt.
„DIENSTHINDERLICHES VERHALTEN“ NICHT KONKRET BELEGT
In der Entscheidung des 21. Verwaltungsgerichts Ankara wurde festgestellt, dass das dem Leutnant Deniz Demirtaş zugeschriebene Verhalten, „diensthinderliche Handlungen zu begehen“, nicht konkret, klar und deutlich nachgewiesen werden konnte. Aus diesem Grund wurde geschlussfolgert, dass die Entlassungsentscheidung des Hohen Disziplinarausschusses des Kommandos der Landstreitkräfte des Verteidigungsministeriums vom 16. Januar 2025 mit der Nummer 2025/23 nicht rechtmäßig sei.
Das Verteidigungsministerium hat gegen das Aufhebungsurteil des Gerichts Berufung eingelegt und den Fall an die höhere Instanz verwiesen. In dem Antrag wurde gefordert, die aufgehobene Entlassungsentscheidung wieder in Kraft zu setzen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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