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Ermittlungsverfahren gegen Ümit Dikbayır eingeleitet, dessen Ausschluss aus der İYİ Parti gefordert wird

Die İYİ Parti hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten aus Sakarya, Ümit Dikbayır, eingeleitet, der mit dem Antrag auf endgültigen Parteiausschluss an das Disziplinarkomitee der Partei verwiesen wurde.

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Ermittlungsverfahren gegen Ümit Dikbayır eingeleitet, dessen Ausschluss aus der İYİ Parti gefordert wird

In einer Erklärung der Partei hieß es: "Unser gemeinsames Disziplinarkomitee ist am 22.11.2023 zusammengetreten und hat einstimmig beschlossen, ein ERMITTLUNGSVERFAHREN gegen den Abgeordneten aus Sakarya, Ümit Dikbayır, einzuleiten, dessen endgültiger Ausschluss und vorläufige Maßnahmen aufgrund der Verletzung von vier verschiedenen Artikeln unserer Satzung von unserer Parteivorsitzenden, Frau Meral Akşener, beantragt wurden; zudem wurde beschlossen, seine VERTEIDIGUNG ANZUFORDERN UND DEM ANTRAG AUF VORLÄUFIGE MASSNAHMEN STATTZUGEBEN."

DIKBAYIR REICHT SELBST ANZEIGE GEGEN SICH EIN

Der Abgeordnete aus Sakarya, Ümit Dikbayır, dessen Ausschluss aus der İYİ Parti gefordert wird, hat selbst Strafanzeige gegen sich erstattet. Dikbayır reichte zudem beim Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einen Antrag auf Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität ein.

In dem Antrag listete Dikbayır die vier gegen ihn erhobenen Vorwürfe wie folgt auf:


– Die Überprüfung der Bankkonten der İYİ-Parti-Vorsitzenden Meral Akşener und ihrer Familienangehörigen sowie des Leiters des Büros der Parteivorsitzenden, Esma Bekar, und ihres Ehemannes,


– Die Vermittlung von Ausschreibungen und Aufträgen für sich selbst, seine Familie und Dritte bei den Stadtverwaltungen von Ankara und Istanbul,


– Die Verhängung von Strafen gegen einen Betrieb, der dem Bezirksvorsitzenden der İYİ Parti im Landkreis Hendek in der Provinz Sakarya gehört, unter Ausnutzung seines Status als Abgeordneter,


- Das Betreiben eines Kontos mit dem Benutzernamen @hizircelebi06 auf der Social-Media-Plattform X, das im Oktober 2023 eröffnet wurde.

In dem Antrag hieß es: "Wir ersuchen Ihre Generalstaatsanwaltschaft im Namen unseres Mandanten, ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs, Manipulation öffentlicher Ausschreibungen, Machtmissbrauchs und Verletzung personenbezogener Daten in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen einzuleiten."

ANTRAG AUF AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT

Dikbayır reichte zudem beim Präsidium der TBMM einen Antrag auf Aufhebung seiner Immunität ein. In dem Antrag hieß es: "Mein Anwalt hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara über die Generalstaatsanwaltschaft Sakarya Anzeige erstattet, damit die Angelegenheit von der Justiz geprüft und untersucht wird."

In dem Antrag wurde Folgendes festgehalten:

– Gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 83 der Verfassung: 'Ein Abgeordneter, dem vorgeworfen wird, vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen zu haben, darf ohne Beschluss der Versammlung nicht festgehalten, vernommen, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden.' Aufgrund dieser zwingenden Bestimmung der Verfassung ersuche ich Ihr hohes Amt respektvoll, die notwendigen Schritte zur Aufhebung meiner parlamentarischen Immunität einzuleiten, damit die Gegenstände dieser Anzeige von den Justizbehörden untersucht und die erforderlichen Verfahren durchgeführt werden können.


Nachrichtenquelle: 12punto

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