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Antrag auf Veröffentlichung der Epstein-Akten zum dritten Mal abgelehnt

Ein US-Bundesrichter hat den Antrag auf Veröffentlichung der Protokolle der Grand Jury und der Beweismittel im Fall Jeffrey Epstein abgelehnt. Es ist das dritte Mal, dass ein Richter ein solches Gesuch zurückweist.

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Antrag auf Veröffentlichung der Epstein-Akten zum dritten Mal abgelehnt

Die Forderung nach einer Veröffentlichung der Protokolle der Grand Jury und der Beweismittel im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Milliardär Jeffrey Epstein, der beschuldigt wurde, ein Netzwerk für sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen aufgebaut zu haben und später tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden wurde, ist zum dritten Mal abgelehnt worden. Der Bundesrichter Richard Berman in New York wies den Antrag des US-Justizministeriums auf Freigabe der unter Verschluss gehaltenen Unterlagen der Grand Jury zurück. In seiner Entscheidung erklärte Berman: "Die Informationen in den Protokollen der Grand Jury zu Epstein sind im Vergleich zu den Ermittlungsinformationen und Materialien, die dem Justizministerium bereits vorliegen, unbedeutend."

Berman bezeichnete den entsprechenden Antrag der Regierung als einen "Versuch, von der schieren Größe der umfangreichen Akten abzulenken" und führte zudem mögliche Bedrohungen für die Sicherheit und Privatsphäre der Opfer als überzeugenden Grund für die Geheimhaltung der Aufzeichnungen an.

JUSTIZMINISTERIUM SCHWEIGT

Das US-Justizministerium lehnte jeglichen Kommentar zu Bermans Entscheidung ab. Der Beschluss erfolgte, nachdem hochrangige Vertreter der Regierung von Präsident Donald Trump zuvor versprochen hatten, die Epstein-Akten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Das Justizministerium war im vergangenen Mai von seinem Versprechen zurückgetreten, neue Informationen zum Fall Epstein zu veröffentlichen, und hatte am 7. Juli in einer anonymen Notiz mitgeteilt, dass keine weiteren Dokumente freigegeben würden. Dies löste sowohl bei den Demokraten als auch in der Öffentlichkeit und sogar in Trumps politischer Basis Empörung aus.

ANTRAG WAR BEREITS ZWEIMAL ABGELEHNT WORDEN

Frühere Versuche, die Epstein-Akten zu öffnen, waren bereits an gerichtlichen Hürden gescheitert. Am 11. August hatte der New Yorker Bundesrichter Paul Engelmayer den Antrag auf Veröffentlichung von Dokumenten im Zusammenhang mit dem Fall Ghislaine Maxwell mit der Begründung abgelehnt, er basiere auf "falschen Argumenten" und sei "gegen das öffentliche Interesse". Auch ein Bundesgericht in Florida hatte dem Antrag des Justizministeriums auf Aufhebung der Versiegelung der Grand-Jury-Dokumente nicht stattgegeben.

Mit der jüngsten Entscheidung ist die Zahl der Bundesrichter, die eine Veröffentlichung der Grand-Jury-Unterlagen zu den Epstein-Akten abgelehnt haben, auf drei gestiegen.

Ghislaine Maxwell, die jahrelang als Geschäftspartnerin von Epstein bekannt war, wurde wegen des sexuellen Missbrauchs minderjähriger Mädchen zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Transkriptionsarbeiten für die 10-stündige Audioaufnahme, die aus einem zweitägigen Treffen des stellvertretenden Justizministers Todd Blanche mit Maxwell in Florida im vergangenen Juli hervorging, dauern derweil noch an.

ES WURDE BEHAUPTET, TRUMPS NAME SEI IN DEM FALL GEFALLEN

Der US-Unternehmer Elon Musk hatte in einer Auseinandersetzung mit dem US-Präsidenten Donald Trump über soziale Medien behauptet, dass Trumps Name in den Akten des US-Milliardärs Jeffrey Epstein, die ein Netzwerk für sexuellen Missbrauch und Prostitution enthielten, vorkomme und die Akten deshalb nicht veröffentlicht würden.

Das Wall Street Journal hatte hingegen behauptet, Trump habe Epstein im Jahr 2003 einen obszönen Brief zu dessen 50. Geburtstag geschickt. In dem Brief, in dem Trumps Name auftauchte, soll sich "innerhalb der Silhouette einer mit dickem Stift handgezeichneten nackten Frau ein fiktiver Dialogtext zwischen Trump und Epstein" befunden haben. Es wurde behauptet, der Text enthalte Anspielungen wie "Rätsel werden niemals alt" und die Sätze: "Ein Freund ist etwas Wunderbares. Alles Gute zum Geburtstag und möge jeder Tag ein weiteres wunderbares Geheimnis sein." Trump hatte wegen des Berichts das Wall Street Journal und dessen Eigentümer Rupert Murdoch auf 10 Milliarden Dollar verklagt.

Der US-Milliardär Jeffrey Epstein wurde am 6. Juli 2019 nach seiner Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Dutzenden minderjährigen Mädchen zwischen 2002 und 2005 vor einem Bundesgericht in New York inhaftiert. Epstein beging am 10. August 2019 in seiner Gefängniszelle Suizid. Die Verbindungen von Epstein, der durch den Aufbau eines Prostitutionsrings Mädchen in die Falle lockte, zu weltbekannten Persönlichkeiten wie Schauspielern und Politikern hatten weltweit für großes Aufsehen gesorgt.


Nachrichtenquelle: 12punto

US-Justizministerium Sexueller Missbrauch Kind Elon Musk Epstein Haftstrafe