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Ergänzender Rentenabzug für alle Arbeitnehmer kommt

Mit dem neuen Ergänzenden Rentensystem (TES) werden in diesem Jahr von den Gehältern aller Arbeitnehmer, einschließlich der Mindestlohnempfänger, 3 Prozent abgezogen. Das System wird zwischen dem 1. April und dem 30. Juni eingeführt und die Abzüge werden über den Arbeitgeber vorgenommen.

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Ergänzender Rentenabzug für alle Arbeitnehmer kommt

Mit Beginn des neuen Jahres war der staatliche Zuschussanteil im System der privaten Altersvorsorge (BES) von 30 auf 20 Prozent gesenkt worden. Nach dieser Änderung wurden nun die Details für das seit langem diskutierte Ergänzende Rentensystem (TES) konkretisiert, dessen Einführung für dieses Jahr geplant ist.

PFLICHTTEILNAHME FÜR JEDEN ARBEITNEHMER IM ENTWURF VORGESEHEN

Dem vorliegenden Entwurf zufolge wird die Teilnahme am TES unabhängig von der Sozialversicherungsanstalt (SGK) verpflichtend. Von den monatlichen Nettogehältern der Arbeitnehmer werden 3 Prozent einbehalten, und die Arbeitgeber werden in gleicher Höhe einen Beitrag leisten. In dem System, das keine Ober- oder Untergrenzen vorsieht, werden auch Personen mit einem Einkommen von 28.075 TL in die Anwendung einbezogen. Der Staat wird zusätzlich zu den Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Gesamtguthaben mit einem Zuschuss von 30 Prozent unterstützen.

EINGESCHRÄNKTES RECHT AUF AUSZAHLUNG

Im Gegensatz zum BES wird das TES keine Auszahlung der Ersparnisse nach Belieben ermöglichen. Nur in Ausnahmefällen wie Schwangerschaft, Militärdienst oder schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen kann ein Teil der Ersparnisse entnommen werden.

Ein weiteres Merkmal des Systems ist die Überlegung einer Struktur, die Arbeitnehmer begünstigt, die lange Zeit in einem Unternehmen tätig sind. Die Ersparnisse von Arbeitnehmern, die den Arbeitsplatz wechseln, bleiben jedoch geschützt. Das im Rahmen des TES angesammelte Kapital wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente der SGK als ergänzende Altersrente ausgezahlt.

KEIN ZUGRIFF VOR DEM 65. LEBENSJAHR

Die Möglichkeit, auf das angesparte Geld zuzugreifen, wird an das Renteneintrittsalter der SGK gekoppelt sein. Die Umsetzung erfolgt schrittweise zwischen dem 58. und 65. Lebensjahr bei Frauen und dem 60. und 65. Lebensjahr bei Männern.

WELLE DER EMPÖRUNG ÜBER ABZÜGE

Der 3-prozentige Abzug vom Gehalt der Arbeitnehmer durch das TES hat in den sozialen Medien für große Empörung gesorgt. Insbesondere Arbeitnehmer, die unter den Bedingungen der hohen Inflation bereits mit Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben, befürchten, dass die zusätzlichen Abzüge ihre Budgets weiter belasten werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

TES Ruhestand Ergänzendes Rentensystem