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Preisbremse vor 5G durch die BTK: Obergrenze für Preiserhöhungen bei Mobilfunkanbietern eingeführt

Die BTK hat eine neue Regelung erlassen, die Mobilfunkanbieter daran hindert, ihre Preise vor der Einführung von 5G übermäßig zu erhöhen. Die Entscheidung soll für Preisstabilität sowohl bei Abonnenten mit als auch ohne Vertrag sorgen. Bürger können Tarife nun einfach über e-Devlet vergleichen.

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Preisbremse vor 5G durch die BTK: Obergrenze für Preiserhöhungen bei Mobilfunkanbietern eingeführt

Die Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) hat bekannt gegeben, dass Turkcell, Türk Telekom und Vodafone keine Gebühren über den festgelegten Obergrenzen erheben dürfen. Diese Entscheidung verhindert, dass Betreiber unter dem Vorwand von 5G-Investitionen oder Auktionskosten überhöhte Preiserhöhungen vornehmen.

REKORDGEBOT BEI DER 5G-AUKTION

Bei der kürzlich durchgeführten 5G-Auktion gaben die drei großen Betreiber Gebote in Höhe von insgesamt 3 Milliarden 534 Millionen US-Dollar ab und sicherten sich damit Lizenzrechte für 11 Frequenzpakete bis zum Jahr 2042. Die Unternehmen werden diesen Betrag in drei gleichen Raten zahlen und ihre Infrastruktur bis 2026 auf 5G vorbereiten. Die Türkei wird die 5G-Technologie ab dem 1. April 2026 offiziell nutzen.

NEUE HÖCHSTPREISE BEKANNT GEGEBEN

Laut der von der BTK veröffentlichten Höchstpreisliste gilt:

  • Inlandsgesprächsminute: 4,11 TL
  • Auslandsgesprächsminute: 48,68 TL
  • Inlands-SMS: 2,93 TL
  • Auslands-SMS: 8,54 TL
  • Auskunftsdienst (pro Minute): 11,65 TL

Diese Obergrenzen gelten bis zum Jahr 2026, um sicherzustellen, dass Verbraucher nicht mit plötzlichen Preiserhöhungen konfrontiert werden.

NEUE REGELN FÜR SIM-KARTEN UND LEITUNGSVERFAHREN

SIM-Kartenwechsel innerhalb der Garantiezeit bleiben weiterhin kostenlos. Bei Verlust, Diebstahl oder nutzerbedingten Fällen wird jedoch eine Gebühr von 180,06 TL erhoben, bei der Aktivierung oder Deaktivierung von Leitungen fallen 183,68 TL an.

32-PROZENT-GRENZE FÜR ABONNENTEN OHNE VERTRAG

Die BTK hat mitgeteilt, dass bei neuen Tarifen, die ab dem 1. Oktober 2025 für Abonnenten mit abgelaufener Vertragslaufzeit gelten, eine maximale Erhöhung von 32 % zulässig ist. Beispielsweise darf der neue Paketpreis für einen Nutzer, der 300 TL zahlt, 400 TL nicht überschreiten. Dieser Schritt bietet insbesondere für Nutzer ohne Vertrag einen wichtigen Schutz.

TARIFVERGLEICH ÜBER E-DEVLET

Bürger können nun über e-Devlet vergleichen, welcher Betreiber die vorteilhafteren Tarife anbietet. Mit dem „Tarifvergleich“-Dienst der BTK können Nutzer Kriterien wie Verbindungsgeschwindigkeit, Vertragslaufzeit, zusätzliche Vorteile und Zahlungsoptionen auf einem einzigen Bildschirm analysieren.

ÄRA DER PREISSTABILITÄT VOR 5G

Mit der neuen Regelung wird die Preisstabilität während des Übergangsprozesses zu 5G gewahrt. Auf diese Weise wird sowohl verhindert, dass Betreiber hohe Preiserhöhungen mit Kosten begründen, als auch das Budget der Bürger geschont. Die Türkei wird ab 2026 mit einer ausgewogenen und nachhaltigen Preispolitik in die 5G-Technologie starten.


Nachrichtenquelle: 12punto

5G 5G-Technologie Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien BTK