Wettbewerbsbehörde verhängt 73-Millionen-Lira-Strafe gegen Namet
Die vom Wettbewerbsrat gegen Namet Gıda eingeleitete Untersuchung wurde durch ein Vergleichsverfahren abgeschlossen. Namet wird eine Geldstrafe in Höhe von 73 Millionen TL zahlen.
Auf der offiziellen Website der Wettbewerbsbehörde wurde mitgeteilt, dass das Untersuchungsverfahren mit einer Erklärung unter dem Titel "Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung bezüglich der gegen Namet Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ geführten Untersuchung gemäß Artikel 49 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs" abgeschlossen wurde.
Es wurde festgehalten, dass im Rahmen der Untersuchung, die gemäß der Entscheidung des Wettbewerbsrates vom 18.05.2023 mit der Nummer 23-23/437-M zur Feststellung eines möglichen Verstoßes gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs durchgeführt wurde, der von Namet Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ eingereichte endgültige Vergleichstext gemäß dem Zwischenbeschluss des Rates vom 07.09.2023 mit der Nummer 23-41/787-MUA fristgerecht am 20.09.2023 unter der Nummer 42696 bei der Behörde einging.
In der Erklärung, in der es heißt: "Das Vorliegen und der Umfang des Verstoßes sowie der im Vergleichszwischenbeschluss vorgesehene Höchstbetrag der Geldbuße wurden vom Unternehmen ausdrücklich anerkannt", wurden folgende Details aufgeführt:
1. Namet Gıda Sanayi ve Ticaret AŞ hat durch die Festlegung der Wiederverkaufspreise seiner Abnehmer gegen Artikel 4 des Gesetzes Nr. 4054 über den Schutz des Wettbewerbs verstoßen.
2. Dementsprechend wurde gegen das genannte Unternehmen gemäß Artikel 16 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 4054 sowie gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe (b), Absatz 2, Absatz 3 Buchstabe (b) und Artikel 7 Absatz 1 der "Verordnung über Geldbußen bei wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, abgestimmten Verhaltensweisen und Entscheidungen sowie bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" eine Geldbuße in Höhe von 97.315.538,65 TL verhängt, was einem bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Jahres 2022 entspricht.
3. Gemäß Artikel 43 Absatz 7 des Gesetzes Nr. 4054 und Artikel 4 Absatz 4 der "Verordnung über das Vergleichsverfahren bei Untersuchungen zu wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen, abgestimmten Verhaltensweisen und Entscheidungen sowie zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" wurde ein Nachlass von 25 % auf die gegen das Unternehmen verhängte Geldbuße gewährt.
4. In diesem Rahmen wurde als Ergebnis des Vergleichsverfahrens eine Geldbuße in Höhe von 72.986.653,99 TL gegen das Unternehmen festgesetzt, was einem bestimmten Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Jahres 2022 entspricht.
5. Somit wurde EINSTIMMIG beschlossen, die gemäß der Entscheidung des Wettbewerbsrates vom 18.05.2023 mit der Nummer 23-23/437-M geführte Untersuchung durch einen Vergleich zu beenden, wobei der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten in Ankara innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der begründeten Entscheidung offensteht.
Nachrichtenquelle: 12punto
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