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120.000 Lira Geldstrafe für Betrieb, der vier Männer nur in der Loge aufnahm

Gegen einen Unterhaltungsbetrieb in Istanbul wurde eine Geldstrafe in Höhe von 120.000 TL verhängt, weil dieser vier Männern den Zutritt verweigerte, sofern sie keine weibliche Begleitung dabei hatten, und ihnen stattdessen nur Plätze in der Loge anbot.

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120.000 Lira Geldstrafe für Betrieb, der vier Männer nur in der Loge aufnahm

Die Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) hat gegen einen Unterhaltungsbetrieb in Istanbul, der Männergruppen ohne weibliche Begleitung nur Plätze in der Loge anbot, eine Geldstrafe in Höhe von 120.000 Lira wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts verhängt.

Laut der Entscheidung der TİHEK hatte M.Y.K. den Betrieb kontaktiert, um für sich und drei Freunde eine Reservierung für ein Konzert in dem Unterhaltungslokal vorzunehmen.

KEINE TICKETS FÜR DIE LOGE ERHALTEN

Nachdem die Bürger vom Betrieb die Antwort erhalten hatten, dass "vier Männer ohne weibliche Begleitung nur eine Loge reservieren könnten", konnten sie aufgrund ihrer finanziellen Situation keine Tickets für die Loge erwerben.

M.Y.K. gab an, dass es für Frauen eine solche Einschränkung nicht gebe, und reichte bei der Behörde Beschwerde wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ein.

Im Rahmen der Untersuchung wurde der Unterhaltungsbetrieb um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. In dem Schreiben des Betriebs wurde behauptet, dass auch Frauen, die alleine oder in Gruppen kämen, ohne männliche Begleitung nicht in Bereichen außerhalb der Loge aufgenommen würden.

VERTEIDIGUNG MIT DEM SCHUTZ VON FRAUEN

In dem Schreiben wurde argumentiert, dass selbst wenn man akzeptiere, dass Männer ohne weibliche Begleitung nicht aufgenommen würden, dies nicht als Diskriminierung eingestuft werden könne. Angesichts der sozialen und kulturellen Struktur des Landes seien Nachtlokale für Frauen nicht sicher, und diese Praxis entspringe dem Bestreben, ein sicheres und friedliches Umfeld für Frauen zu schaffen.

Die TİHEK, die über den Antrag entschied, verhängte gegen den Betrieb wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts eine Geldstrafe von 120.000 Lira. Die Entscheidung wurde mit Stimmenmehrheit getroffen.

GESELLSCHAFTLICHES VORURTEIL: 'MÄNNER BELÄSTIGEN'

In der Entscheidung, in der festgehalten wurde, dass gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 6701 auch die Erschwerung des Zugangs zu einer gewünschten Dienstleistung eine direkte Diskriminierung darstelle, hieß es: "Es ist offensichtlich, dass das Angebot des Antragsgegners, den Antragsteller und seine Freunde nur in der Loge aufzunehmen, die Inanspruchnahme der Dienstleistung durch diese Personen zwar nicht verhinderte, sie jedoch finanziell und moralisch erschwerte."

Die TİHEK, die in ihrer Entscheidung auf die Verteidigung des Betriebs einging, wonach "die Nichtaufnahme von Männergruppen ein Bestreben sei, ein sicheres und friedliches Umfeld für Frauen zu schaffen", wies darauf hin, dass keine Beweise dafür vorgelegt wurden, dass Männer in dem Betrieb Frauen belästigt hätten.

'NICHT VERHÄLTNISMÄSSIG'

Die Behörde teilte mit, dass auch keine Tatsachen oder Vorfälle vorgelegt wurden, die belegen würden, dass der Antragsteller und seine Freunde sich zuvor in dieser Weise verhalten hätten oder dazu neigen könnten, und traf folgende Bewertung:

"Der Gedanke, dass Männer Frauen belästigen würden, entspringt gesellschaftlichen Vorurteilen, und solche Vorurteile vertiefen die Ungleichheit in der Gesellschaft. Es ist offensichtlich, dass das Ziel, das mit der Ungleichbehandlung, Männergruppen nicht in den Betrieb aufzunehmen, erreicht werden soll, allein auf der Grundlage von Vorurteilen und Annahmen nicht legitim ist, und selbst wenn dieses Ziel als legitim angesehen würde, ist eine solche Praxis im Hinblick auf die Gerechtigkeit im konkreten Fall nicht verhältnismäßig."

ABWEICHENDE MEINUNG VON ZWEI MITGLIEDERN

Zwei Mitglieder, die ein abweichendes Votum abgaben, erklärten, dass die betreffende Praxis aus den Merkmalen und Bedürfnissen der türkischen Gesellschaft resultiere und auch das öffentliche Interesse im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit eng berühre.

Die Mitglieder äußerten in ihrem abweichenden Votum: "In dieser Hinsicht handelt es sich um eine Praxis, die seit vielen Jahren in Betrieben angewandt wird, die in derselben Branche tätig sind, und die sich als traditionelle Regel etabliert hat und akzeptiert ist. Mit anderen Worten: Es ist offensichtlich, dass diese Praxis, die in unserem Land seit vielen Jahren fortgeführt wird, gesellschaftlich als eine Praxis akzeptiert ist, die auf objektiven, vernünftigen und triftigen Gründen basiert, die dem öffentlichen Interesse und den Erfordernissen der Dienstleistung entsprechen."


Nachrichtenquelle: AA

Türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde Loge Istanbul Unterhaltung