Strenge Kontrollen für Fahranfänger: Führerscheinentzug im Gespräch
Mit einer vom türkischen Parlament (TBMM) verabschiedeten Neuregelung führen bestimmte Verstöße während der Probezeit zum Entzug des Führerscheins.
Die Generalversammlung des türkischen Parlaments (TBMM) hat die ersten 7 Artikel des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes angenommen. Gemäß der Neuregelung werden Personen, die zum ersten Mal einen Führerschein erhalten, sowie Personen, die nach einem Führerscheinentzug erneut eine Fahrerlaubnis erwerben, für einen Zeitraum von 2 Jahren als „Fahranfänger“ eingestuft.
Wer während der Probezeit gegen die festgelegten Regeln verstößt, muss mit dem direkten Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. In diesem Rahmen wird der Führerschein für ungültig erklärt, wenn die Grenze von 75 Strafpunkte überschritten wird.
Die Regelung enthält zudem eine spezielle Bestimmung zum Fahren unter Alkoholeinfluss. Unabhängig von der Fahrzeugart wird Fahranfängern der Führerschein entzogen, wenn bei ihnen ein Alkoholwert von über 0,20 Promille festgestellt wird.
Weitere Verstöße, die zum Entzug des Führerscheins bei Fahranfängern führen können, sind wie folgt aufgelistet:
- - Dreimaliger Verstoß gegen Abbiegeregeln
- - Dreimaliger Verstoß gegen die Vorrangregelung für Fußgänger
- - Dreimaliger Verstoß gegen die Gurtpflicht und die Pflicht zur Nutzung von Schutzsystemen
- - Jeder Verstoß, der eine vorübergehende Einziehung des Führerscheins nach sich zieht
Personen, deren Führerschein entzogen wurde, müssen den Prozess von Grund auf neu durchlaufen, um erneut eine Fahrerlaubnis zu erhalten. Es wird zur Bedingung gemacht, dass sich diese Personen erneut bei einer Fahrschule anmelden und die Prüfungen erfolgreich bestehen.
Um mit der Fahrausbildung beginnen zu können, ist ein positives Ergebnis aus einer psychiatrischen Untersuchung sowie einer psychotechnischen Bewertung erforderlich. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass alle ausstehenden Bußgelder beglichen wurden und die gesetzlichen Wartefristen eingehalten wurden.
Es wurde mitgeteilt, dass die Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Fahranfängern von der Verkehrspolizei durchgeführt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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