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22 statt 12 Stockwerke! Bebauungspläne in Esenyurt nach 10 Jahren für ungültig erklärt

Der Bebauungsplan für das Gebiet Haramidere in Esenyurt wurde per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Das Gericht entschied, dass die Gebäude entgegen der Bauvorschriften mit 22 bis 31 Stockwerken errichtet wurden. Eine mögliche Abrissverfügung in dem Gebiet, in dem 80.000 Menschen leben, könnte Tausende betreffen. Die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) erklärte, dass bisher kein Abrissbeschluss vorliege, doch die illegalen Bauarbeiten gehen weiter.

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22 statt 12 Stockwerke! Bebauungspläne in Esenyurt nach 10 Jahren für ungültig erklärt

Im bevölkerungsreichsten Bezirk Istanbuls, Esenyurt, ist das Gerichtsverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans für die 4. Etappe südlich der TEM-Autobahn im Gebiet Haramidere abgeschlossen. Die vom Vierten Verwaltungsgericht des Regionalverwaltungsgerichts Istanbul erlassene Aufhebungsentscheidung wurde vom Rat der Verwaltungsstreitkammern des Staatsrats bestätigt und ist damit rechtskräftig. Eine mögliche Abrissverfügung in diesem Gebiet, in dem etwa 80.000 Menschen leben, könnte Tausende betreffen.

Der Prozess der Aufhebung begann mit dem Bebauungsplan, der 2013 von der Stadtverwaltung Istanbul und der Bezirksverwaltung Esenyurt verabschiedet wurde. Während der Bau von Wolkenkratzern in vollem Gange war, wandte sich ein Anwohner namens Z.Ö. am 16. Dezember 2015 an die Bezirksverwaltung Esenyurt und wies darauf hin, dass die Bauten nicht dem Bebauungsplan entsprächen. Nachdem sein Antrag abgelehnt wurde, reichte Z.Ö. am 17. März 2016 Klage beim 10. Verwaltungsgericht Istanbul ein.

VORWURF DES VERSTOSSES GEGEN DIE BAUORDNUNG

In seiner Klageschrift gab Z.Ö. an, dass die Höhe der Immobilie laut Bebauungsplan 36,50 Meter (12 Stockwerke) betragen dürfe, die bestehenden Gebäude jedoch mit 25 bis 30 Stockwerken errichtet worden seien. Er erklärte, dass die Planungsprinzipien nicht eingehalten wurden und diese Strukturen das Stadtbild der Region negativ beeinflussen würden. Das 10. Verwaltungsgericht Istanbul wies den Antrag von Z.Ö. am 17. Oktober 2017 jedoch ab.

WEITERLEITUNG AN DIE HÖHERE INSTANZ

Z.Ö. zog 2019 vor die nächsthöhere Instanz und wandte sich an das Vierte Verwaltungsgericht des Regionalverwaltungsgerichts Istanbul. Das Gericht gab dem Antrag von Z.Ö. im Jahr 2020 statt und hob den Bebauungsplan auf.

EINSPRUCHSVERFAHREN

Nach der Aufhebungsentscheidung legten die Stadtverwaltung Istanbul (İBB), die Bezirksverwaltung Esenyurt und das Unternehmen Tekfen Emlak Geliştirme Yatırım A.Ş. im Jahr 2022 Einspruch ein. Die 6. Kammer des Staatsrats wies den Einspruch im Jahr 2023 zurück. Die beiden Verwaltungen und das Unternehmen wandten sich daraufhin erneut an den Rat der Verwaltungsstreitkammern des Staatsrats. Nach Anhörung des Berichterstatters bestätigte das Gremium die Aufhebungsentscheidung.

Das Regionalverwaltungsgericht Istanbul begründete die Aufhebung damit, dass die bestehenden Gebäude entgegen dem Bebauungsplan errichtet wurden und die bauliche Dichte um 30 Prozent erhöht wurde. Es wurde festgestellt, dass in dem Gebiet, in dem maximal 12 Stockwerke zulässig sein sollten, 11 Blöcke mit 22 bis 31 Stockwerken errichtet wurden.

ILLEGALE BAUARBEITEN DAUERN AN

Während des gesamten Gerichtsverfahrens griff die Bezirksverwaltung Esenyurt nicht gegen die illegalen Bauarbeiten ein. Nach Rechtskraft des Urteils wurde im Januar 2024 ein Schreiben für Abrissmaßnahmen verfasst, doch auch acht Monate später wurde noch kein Abriss eingeleitet. Die Bauarbeiten in der Region dauern an, und sollte ein Abrissbeschluss gefasst werden, könnte die Umsiedlung Tausender Menschen erforderlich werden. Beamte der İBB erklärten, dass in Esenyurt derzeit kein Abrissbeschluss vorliege.


Nachrichtenquelle: 12punto