Änderung bei KYK-Darlehen im Amtsblatt veröffentlicht
Die Kreditverordnung des Ministeriums für Jugend und Sport wurde geändert. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Aufhebung des fünften Absatzes von Artikel 19 der Kreditverordnung des Ministeriums für Jugend und Sport wurde in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Mit der Änderung wurde der Absatz des Artikels 19 der betreffenden Verordnung aufgehoben, der besagte: "Der Schuldner ist verpflichtet, sein Darlehen in monatlichen Raten über einen Zeitraum zurückzuzahlen, der der Dauer des erhaltenen Darlehens entspricht, beginnend zwei Jahre nach dem Datum, an dem die Verbindung zu der Bildungseinrichtung, an der er sein postgraduales Studium absolviert, unterbrochen wurde, sofern er sein postgraduales Studium ohne Unterbrechung fortsetzt."
Nachrichtenquelle: 12punto
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