Änderung der Inspektionsausschuss-Verordnung des Bildungsministeriums im Amtsblatt veröffentlicht
Das Ministerium für Nationale Bildung gab bekannt, dass die "Verordnung zur Änderung der Inspektionsausschuss-Verordnung des Ministeriums für Nationale Bildung" im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
In einer schriftlichen Erklärung des Ministeriums für Nationale Bildung wurde mitgeteilt, dass die "Verordnung zur Änderung der Inspektionsausschuss-Verordnung des Ministeriums für Nationale Bildung" im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
In der Erklärung wurde dargelegt, dass Anpassungen an der Verordnung vorgenommen wurden, um einige Probleme zu beheben, die bei der Umsetzung der Beratungs- und Inspektionsaktivitäten des Ministeriums aufgetreten waren.
AUCH ABSOLVENTEN ANDERER FAKULTÄTEN KÖNNEN SICH BEWERBEN
Demnach können sich nun auch Absolventen verschiedener Fakultäten, wie etwa Ingenieurwesen, Architektur und Technologie, für die vom Ministerium durchgeführte Auswahlprüfung für angehende Ministerialinspektoren bewerben. Die Auswahlprüfung wird auf der Grundlage der "Lehrbereiche sowie nicht-pädagogischen Bereiche" durchgeführt, die je nach Stellenplan und Bedarf festgelegt werden.
Einspruchsverfahren gegen die Prüfung wurden unter Einbeziehung der Prüfungsfragen und des Antwortschlüssels mit den Bestimmungen der Richtlinie für zentrale Prüfungssysteme des Bildungsministeriums (MEB) in Einklang gebracht.
Darüber hinaus wurde die Gültigkeitsdauer der Prüfung, die als Grundlage für die Ernennung der erfolgreichen Haupt- und Ersatzkandidaten zum angehenden Inspektor in den jeweiligen Fachbereichen dient, von 6 Monaten auf 1 Jahr verlängert.
Nachrichtenquelle: İHA
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