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Änderung der Verordnung über Werbung und Information im Gesundheitswesen im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Werbung und Information im Gesundheitswesen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Änderung der Verordnung über Werbung und Information im Gesundheitswesen im Amtsblatt veröffentlicht

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung hat das Gesundheitsministerium die Standards für Werbung und Information im Gesundheitswesen neu festgelegt, um Patientensicherheit, Patientenrechte und die öffentliche Gesundheit auf höchstem Niveau zu schützen. Die Verordnung, die private Gesundheitseinrichtungen, Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Akteure im internationalen Gesundheitstourismus und deren Vermittlungsagenturen umfasst, zielt darauf ab, ein transparentes, sicheres und kontrollierbares Umfeld für Werbung und Information in der Branche zu schaffen. Um die globale Position der Türkei im Gesundheitstourismus zu stärken, führt die Verordnung spezielle Bestimmungen für internationale Werbemaßnahmen ein. Unter der Bedingung, dass diese über eine separate Plattform für das Ausland betrieben werden, können gesponserte Werbe- und Informationsaktivitäten in anderen Amtssprachen als Türkisch durchgeführt werden.

Mit der Neuregelung wird sichergestellt, dass Personen, die im Rahmen des Gesundheitstourismus in unser Land kommen, Zugang zu korrekten und zuverlässigen Informationen sowie zur bestmöglichen Gesundheitsversorgung erhalten. Medizinische Eingriffe und Behandlungsmethoden, die in der Türkei nicht zugelassen sind, dürfen nicht Gegenstand von Werbe- und Informationsaktivitäten im internationalen Gesundheitstourismus sein. Während die Wettbewerbsfähigkeit der Türkei auf dem internationalen Markt gesteigert wird, soll gleichzeitig die Patientensicherheit gewahrt bleiben.

Gesundheitseinrichtungen und Ärzte in der Türkei dürfen in sozialen Medien und auf digitalen Plattformen Beiträge ausschließlich zu „Informationszwecken“ veröffentlichen. Bezahlte oder gesponserte Inhalte dürfen auf ihren Seiten nicht platziert werden. Irreführende Bilder oder bearbeitete Fotos dürfen für Werbezwecke nicht verwendet werden. Es wird zur Pflicht, Bilder, die den Zustand vor und nach einem Eingriff zeigen, unter denselben technischen Bedingungen und in derselben Umgebung aufzunehmen sowie das Datum der Aufnahmen anzugeben.

Gemäß der Regelung dürfen Patientenbilder nur mit schriftlicher oder elektronischer Zustimmung und in Übereinstimmung mit der Verordnung über Patientenrechte verwendet werden. Werbung darf nicht auf Basis von Patientenbewertungen, Zufriedenheitsbekundungen oder Dankesnachrichten erfolgen. Bei der Werbung für Gesundheitsdienstleistungen sind ethische Grenzen zu wahren und die Zustimmung des Patienten ist maßgeblich.


Nachrichtenquelle: 12punto

Amtsblatt Gesundheit Gesundheitsministerium