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Änderung der Verordnung zur Hausarztpraxis: Im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Hausarztpraxis wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Änderung der Verordnung zur Hausarztpraxis: Im Amtsblatt veröffentlicht

Mit den im Amtsblatt veröffentlichten Änderungen werden Bürger, die ihren Wohnsitz wechseln und innerhalb von 30 Tagen keinen Wechsel ihres Hausarztes vornehmen, automatisch bei dem ihrem neuen Wohnsitz am nächsten gelegenen und am besten geeigneten Hausarzt registriert.

Um die Anzahl der Patienten pro Hausarzt zu verringern, werden neue Zentren für Familiengesundheit und Hausarztpraxen geplant.

Im Einklang mit der Gesundheitsbedarfsplanung werden die Registrierungen der Hausärzte insbesondere in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte automatisch angepasst und die Zuweisung an die in diesen Einheiten tätigen Hausärzte vorgenommen.

Durch die Verringerung der Patientenanzahl pro Hausarzt soll eine effektivere Arzt-Patienten-Beziehung aufgebaut werden. Zudem wird angestrebt, die Qualität der hausärztlichen Versorgung zu steigern, indem mehr Zeit für die Patienten aufgewendet werden kann, insbesondere im Bereich der präventiven Gesundheitsleistungen.

Gleichzeitig sollen durch die Festlegung von Mindest- und Höchstgrenzen für die Anzahl der bei einer Hausarztpraxis registrierten Personen sichergestellt werden, dass weder die Mitarbeiter der Hausarztpraxen in ihren persönlichen Rechten beeinträchtigt werden, noch die Bürger bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen Nachteile erleiden.

Die Frist für einen freiwilligen Wechsel des Hausarztes wird von 3 Monaten auf 1 Monat verkürzt.

RUND-UM-DIE-UHR-GESUNDHEITSVERSORGUNG GEPLANT

Mit der Änderung werden Dienste wie Notfallmedizin, forensische Verfahren und die Ausstellung von Totenscheinen in integrierten Gesundheitszentren strukturierter und effizienter angeboten. In diesen Zentren, die einen 24/7-Service bieten, soll den Bürgern eine unterbrechungsfreie Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Darüber hinaus wird für staatliche Bezirkskrankenhäuser, in denen Hausarztpraxen angesiedelt sind, Flexibilität geschaffen, um die Ansiedlung von Zentren für Familiengesundheit auch in den Bezirkszentren zu ermöglichen.

Mit der neuen Verordnung wird der Prozess zur Eröffnung und Lizenzierung von Zentren für Familiengesundheit beschleunigt. Zudem können diese Zentren nun auch in Wohngebäuden wie Apartmenthäusern eröffnet werden. Für Zentren für Familiengesundheit, die aufgrund von Stadterneuerungs- oder Bebauungsplänen umziehen müssen, werden Lösungen angeboten, um Nachteile für die Bürger zu vermeiden.

VORRANG FÜR FACHÄRZTE FÜR ALLGEMEINMEDIZIN

Der Wechsel von Fachärzten für Allgemeinmedizin in Zentren für Familiengesundheit wird beschleunigt. Fachärzte für Allgemeinmedizin können nun vorrangig eine von zwei freien Stellen wählen. Mit dieser Regelung wird ein deutlicher Anstieg der Anzahl an Fachärzten für Allgemeinmedizin angestrebt. Dadurch sollen Bürger in der Primärversorgung häufiger auf Fachärzte treffen, was das Vertrauen in die Gesundheitsdienste stärken soll.


Nachrichtenquelle: İHA

Hausarzt Hausarztmedizin Bezirk Amtsblatt Gesundheit