Ära des anonymen Internets in der Türkei beendet
Mit einer gestern Abend in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedeten Gesetzesänderung wird im türkischen Internet-Infrastruktursystem unter dem Deckmantel der "Transparenz" ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt.
Mit einer gestern Abend in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) verabschiedeten Gesetzesänderung wird im türkischen Internet-Infrastruktursystem unter dem Deckmantel der "Transparenz" ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt. Die Regelung, die in der Öffentlichkeit als "Verbot für unter 15-Jährige" bekannt ist, deren Umfang jedoch alle Internetnutzer betrifft, verpflichtet Plattformen dazu, eine Altersverifizierung über das E-Government-Portal (e-Devlet) durchzuführen.
Nicht "Altersverifizierung", sondern "digitale Identität"
Der am meisten diskutierte Punkt der Regelung ist die Anforderung einer effektiven Altersverifizierung für soziale Netzwerke und Spieleplattformen. Experten weisen darauf hin, dass dieses System technisch kaum ohne eine Integration in das E-Government-Portal zuverlässig funktionieren kann. Dies birgt das Risiko, dass die Anonymität im Internet faktisch aufgehoben wird und ein Umfeld der "digitalen Erfassung" entsteht, in dem jeder digitale Schritt eines Nutzers mit seiner Identitätsnummer verknüpft ist.
"Publisher"-Status und strenge Kontrolle für Spieleplattformen
Mit dem Gesetz wurden die Begriffe 'Spiel', 'Spielevertreiber', 'Spieleentwickler' und 'Spieleplattform' erstmals in die Gesetzgebung aufgenommen. Nun unterliegt auch die Spielewelt ähnlichen Verpflichtungen wie Social-Media-Plattformen:
Vertreterpflicht: Spieleplattformen mit Sitz im Ausland, die täglich mehr als 100.000 Zugriffe aus der Türkei verzeichnen (Steam, Epic Games, PlayStation Store etc.), müssen einen offiziellen Vertreter in der Türkei ernennen.
Altersfreigabe: Spieleanbieter müssen ihre Inhalte nach Alterskriterien klassifizieren und die von der BTK festgelegten Standards einhalten.
Informationsaustausch: Die BTK kann jegliche Informationen über die Plattformen anfordern, und die Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen auf diese Anfragen zu reagieren.
Bei Nichteinhaltung drohen "Bandbreitendrosselung" und Bußgelder in Millionenhöhe
Finanzielle Sanktionen: Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld zwischen 1 und 10 Millionen TL rechnen; bei fortgesetzten Verstößen drohen Strafen zwischen 10 und 30 Millionen TL.
Plattformen, die sich nicht an das neue Gesetz anpassen, erwarten harte Sanktionen. Der Prozess wird wie folgt ablaufen:
Zugangsbeschränkung (Bandbreitendrosselung): Sollten die Bedingungen nicht erfüllt werden, wird der Internetverkehr der Plattform zunächst um 30 % und anschließend um 50 % gedrosselt. Dies bedeutet, dass Spiele unspielbar und Plattformen unzugänglich werden.
Debatten über autoritäre Überwachung
Die Opposition und zivilgesellschaftliche Organisationen argumentieren, dass diese Änderung nicht nur den Schutz von Kindern zum Ziel habe, sondern ein "Panoptikum" (Überwachungsturm) errichtet werde, in dem der Staat den digitalen Fußabdruck aller Bürger verfolgen könne. Wie die Regelung mit den Grundsätzen der Meinungsfreiheit und des Schutzes personenbezogener Daten in Einklang gebracht werden soll, dürfte in den kommenden Tagen das heißeste Diskussionsthema sein.
Nachrichtenquelle: 12punto
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