Ärztin mit 35 Jahren Berufserfahrung wegen Presseerklärung entlassen
Dr. Ayşe Uğurlu, Vorstandsmitglied des Menschenrechtsausschusses der Türkischen Ärztevereinigung (TTB), wurde aufgrund des Vorlesens einer Presseerklärung der Ankara-Frauenplattform wegen „Beleidigung des Präsidenten“ aus dem Staatsdienst entlassen. Uğurlu reagierte auf die Entscheidung mit den Worten: „Ich werde zurückkehren und weiterhin gute ärztliche Arbeit leisten.“
Gegen Ayşe Uğurlu, Vorstandsmitglied des Menschenrechtsausschusses der Türkischen Ärztevereinigung (TTB), wurde im Rahmen eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens die Strafe der „Entlassung aus dem Staatsdienst“ verhängt.
Gegenüber Sendika.org äußerte sich Uğurlu zu dem Vorfall: „Wir werden nach dieser Entscheidung den Rechtsweg beschreiten. Ich werde zurückkehren und weiterhin gute ärztliche Arbeit leisten.“
Uğurlu erklärte weiter:
„Gegen mich wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des Präsidenten eingeleitet, weil ich den Text bei einer Pressekonferenz der Ankara-Frauenplattform vorgelesen habe. Die bei der Pressekonferenz verlesene Erklärung war eine Stellungnahme im Rahmen der in der Verfassung definierten Meinungs- und Ausdrucksfreiheit.
Das Ermittlungsverfahren gegen mich wurde eröffnet, weil ich mich für die Werte guter ärztlicher Praxis einsetze und für Menschenrechte, Frauenrechte und Demokratie kämpfe. Gute ärztliche Arbeit zu leisten ist kein Verbrechen. Dies ist auch ein Teil meiner beruflichen Tätigkeit. Weil ich dies getan habe, wurde ich entlassen.
Wir werden nach der Entscheidung den Rechtsweg beschreiten. Ich werde zurückkehren und weiterhin gute ärztliche Arbeit leisten.“
ATO: „SIE MUSS WIEDER IN IHR AMT EINGESETZT WERDEN“
Die Ärztekammer Ankara (ATO) gab zu der gegen Uğurlu verhängten Strafe folgende Erklärung ab:
„Heute wurde den Rechtswidrigkeiten in unserem Land eine weitere hinzugefügt. Dr. Ayşe Uğurlu, die in der Vergangenheit als Vorstandsmitglied der Ärztekammer Ankara tätig war, wurde bestraft, indem ihr das Recht auf Arbeit entzogen wurde, weil sie ihr Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit wahrgenommen hat.
Die Strafe der „Entlassung aus dem Staatsdienst“, die Dr. Ayşe Uğurlu, die seit 35 Jahren im Lichte der Werte guter ärztlicher Praxis im öffentlichen Dienst arbeitet und ihrem Land sowie dem Bereich der Menschenrechte seit Jahren dient, ihres Berufs und ihrer verfassungsmäßigen Rechte beraubt, ist mit der Demokratie und dem Prinzip des sozialen Rechtsstaates nicht vereinbar.
In unserer Verfassung und in den internationalen Abkommen, deren Vertragspartei die Türkei ist, ist die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit als grundlegendes Menschenrecht garantiert.
Dr. Ayşe Uğurlu, die eine Bürgerin, eine Frau, eine Ärztin und eine Menschenrechtsverteidigerin ist, muss wieder in ihr Amt eingesetzt werden.“
WAS WIRD AYŞE UĞURLU VORGEWORFEN?
Mit dem am 7. April 2025 von der Präsidentschaft des Inspektionsausschusses des Gesundheitsministeriums eingeleiteten Disziplinarverfahren wurde Dr. Ayşe Uğurlu aufgefordert, eine Verteidigung gegen die Forderung nach einer „Entlassung aus dem Staatsdienst“ einzureichen, mit der Begründung, sie habe „Handlungen begangen, die mit dem Status einer Beamtin unvereinbar sind und von schändlicher und beschämender Art sind“, wie es im Beamtengesetz vorgesehen ist.
Die Handlung, die Gegenstand des Vorwurfs ist, besteht in der Teilnahme an einer Pressekonferenz, die die Ankara-Frauenplattform am 24. Mai 2023 im Mülkiyeliler Birliği zu den Präsidentschaftswahlen 2023 abhielt, sowie im Vorlesen der im Namen der Plattform abgegebenen Erklärung.
Es wurde behauptet, dass der bei der Pressekonferenz verlesene Text „die Ehre und das Ansehen des Präsidentenamtes verletzt, kränkt und eine Beleidigung darstellt“.
Nachrichtenquelle: 12punto
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